Die zahnärztliche Versorgung von Soldaten der NVA war Teil der medizinischen Betreuung. Sie wurde in Zuständigkeit der jeweiligen Chfes und Leiter der medizinischen Dienste auf der Grundlage von geltenden Rechtsvorschriften der DDR und militärischen Bestimmungen (1, 2, 3, 4) organisiert und durchgeführt. Für die zahnärztliche Versorgung bestanden in Regimentern, Brigaden, Geschwadern und Flottillen sowie in einigen Bataillonen Medizinische Punkte, in die einstühlige Zahnstationen mit Militärzahnärzten integriert waren.
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