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Der zahnärztliche Dienst des Heeres

Anders als bei Luftwaffe und Marine, wo von Anbeginn an zahnärztliche Behandlungseinrichtungen als Teil der Sanitätsstaffeln konzipiert und eingerichtet wurden, ist der zahnärztliche Dienst des Heeres erst 1970 entstanden. Bis dahin hatte diese Teilstreitkraft neben den Zahnarztgruppen (mob) der Sanitätstruppen lediglich zwei Feldzahnstationen in München und Koblenz. Die seit 1958 aufgestellten Bundeswehr-Zahnstationen waren zwar für die zahnärztliche Versorgung der Heeressoldaten bestimmt, sie gehörten aber als Teile „erweiterter Sanitätsbereiche“ zum Sanitätsdienst der Territorialen Verteidigung. Erst mit der Umstrukturierung 1969/70 (Verbindung des Heeres mit der Territorialen Verteidigung) entstand der teilstreitkrafteigene zahnärztliche Dienst.

Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]

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