Die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln obliegt im Bereich der Bundeswehr (Bw) gemäß § 40 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) den zuständigen Stellen und Sachverständigen der Bw. Im Erlaß des Bundesministers der Verteidigung, Inspektion Sanitäts- und Gesundheitswesen, Referat I 7 Az 42-21-30 sind die Zuständigkeitsbereiche und Aufgabenverteilungen definiert. Hiernach sind als Sachverständige der Bw die Sanitätsoffiziere, insbesondere die der Abteilung Sanitäts- und Gesundheitswesen des Territorialkommandos Schleswig-Holstein und der Wehrbereichskommandos sowie der Fachabteilungen der Zentralen und Untersuchungsinstitute des Sanitätsdienstes der Bw (ZInst/UInstSanBw) bestimmt.
Lebensmittelüberwachung in der Bundeswehr aus veterinärmedizinischer Sicht
Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]
Beitrag teilen
