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Die aktuelle Entscheidung

Dr. med. B. erstellte ein ärztliches Attest zur Vorlage bei der Polizeibehörde, in dem er dem Patienten (und späteren Kläger) eine paranoid-halluzinatorische Psychose bescheinigte, die eine Unterbringung in einem geschlossenen Krankenhaus erforderlich mache. Später stellte sich die Unrichtigkeit dieser Diagnose heraus. In dem daraufhin angestrengten Zivilprozeß begehrt der Kläger u.a. den Widerruf der ärztlichen Diagnose.

Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]

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