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Rechtliche Bindungen des Arztes

Das Verhältnis zwischen Ärzten und Juristen ist nicht immer frei von Irritationen. Von „Verrechtlichung“ der Medizin ist die Rede. Es gibt wohl kaum eine andere Berufsgruppe, deren Verhältnis zum Recht so intensiv diskutiert wird wie die der Ärzte. Der folgende Beitrag zeigt auf, daß ein großer Teil der rechtlichen Bindungen des Arztes von der Ärzteschaft selbst artikuliert und gegebenenfalls überwacht wird.

Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]

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