Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen hat die Bundeswehr bei der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen Eigenvollzugskompetenz; die Funktion der Sachverständigen wird dabei von Ärzten, Veterinären, Apothekern und Lebensmittelchemikern wahrgenommen. Der Beitrag erläutert die Aufgaben der Lebensmittelchemiker an ausgewählten, aktuellen Beispielen aus Toxikologie, Technologie und Qualitätskontrolle von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen; ergänzt werden diese durch Aufgaben im Rahmen der bundeswehreigenen Trinkwasserversorgung; (mögliche) Auswirkungen des neu geschaffenen „Europäischen Wirtschaftsraums“ werden beschrieben.
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