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Die aktuelle Entscheidung

Zum Sachverhalt:Das Bundessozialgericht hat einen Versorgungsrechtsstreit nach §§ 80 und 81 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zum Anlaß genommen, den versorgungsrechtlich geschützten Bereich nach dem SVG zu definieren, soweit eine unfallunabhängige Krankheit als Schädigungsursache in Frage kommt.

Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]

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