Weder Kriminalistik noch Justiz sind ohne Anwendung wissenschaftlicher Methoden denkbar. In der etablierten Rechts- bzw. Gerichtsmedizin hat die Anwendung zahnmedizinischen Wissens eine zunehmende Bedeutung erhalten. Insbesondere bei der Identifikation von Leichen bzw. Überresten, der Analyse von Bißspuren, bei der Aufklärung von Mißbrauch und Mißhandlungen, bei der Untersuchung von behaupteten Kunstfehlern und schließlich in der Pathologie, Archäologie und Anthropologie sind zahnmedizinische Fachkenntnisse längst unentbehrlicher Bestandteil geworden.
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