Am 21. April 1993 beschloß die Bundesregierung nach entsprechender Anforderung durch die UNO, ein 1700 Mann starkes Blauhelmkontingent nach Somalia zu entsenden.Der „Fachlichen Leitlinie für die sanitätsdienstliche Versorgung von Verbänden der Bundeswehr außerhalb der Bundesrepublik Deutschland“ des Inspekteurs des Sanitäts- und Gesundheitswesens folgend, war der Sanitätsdienst des Deutschen Unterstützungsverbandes Somalia personell und materiell so auszustatten, daß „den Soldaten bei ihrem Einsatz für den Fall der Erkrankung, eines Unfalles oder einer Verwundung eine medizinische Hilfe zuteil wird, die im Ergebnis dem fachlichen Standard in der Bundesrepublik entspricht“.Humanitäre Hilfe sollte und konnte im Rahmen freier Kapazitäten geleistet werden. Am 10. Dezember 1993 endete die Verantwortung des ersten Kontingents des Deutschen Unterstützungsverbandes Somalia.
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