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Versorgungsverfahren im Sanitätsdienst der Bundeswehr

Versorgung mit Sanitäts-Nichtverbrauchsgütern (NVGSan) (Sanitätsgeräte)Entwicklung, Auswahl, Einführung, Beschaffung von Wehrmaterial erfolgen nach einheitlichen Grundsätzen. Sie sind im „Allgemeinen Umdruck Nr. 220“ niedergelegt. Sie gelten mit ergänzenden Weisungen BMVg auch für NVGSan.

Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]

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