ArchivNews

Organisationspflichten des Krankenhausträgers

Organisatorische Nachlässigkeiten und Versäumnisse können dem Patienten leicht zum gesundheitlichen Nachteil gereichen. Die Gerichte stellen deshalb hohe Anforderungen an die Sorgfalt, die der Krankenhausträger bei der Regelung von organisatorischen Abläufen erbringen muß. Neben dem Krankenhausträger haben auch die Ärzte in Leitungsfunktionen für eine sachgerechte Organisation des Umgangs mit Patienten Sorge zu tragen. Der folgende Kurzbeitrag informiert über die wesentlichen Organisationspflichten.

Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]

Beitrag teilen

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Es wurden keine Ergebnisse gefunden.

DEF-JOBS

Ähnliche Posts

Es wurden keine Ergebnisse gefunden.