Basierend auf der Erkenntnis, daß es in jeder Einrichtung mit einem größeren Mitarbeiterstamm Suchtprobleme gibt, wurde im April 1994 vom Chefarzt BwKrhs Berlin und dem Personalrat des BwKrhs Berlin eine Arbeitsgruppe „Alkohol und andere Suchtprobleme am Arbeitsplatz“ ins Leben gerufen, deren initiales Ziel es unter anderem war, als verbindliche Arbeitsgrundlage eine Dienstvereinbarung zu erstellen, die dem von einer Sucht Betroffenen die Möglichkeit geben soll, sich zu der bestehenden Sucht zu bekennen und therapeutische Hilfe anzunehmen, ohne Angst vor arbeitsrechtlichen Sanktionen haben zu müssen.
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