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Die aktuelle Entscheidung

Bei der Behandlung von Privatpatienten in einem Bundeswehrkrankenhaus ist die Erhebung einer Pool-Abgabe zur Beteiligung nichtliquidationsberechtigter Ärzte an den Honorareinnahmen rechtmäßig.(Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.08.1996 – 2 C 16.95, veröffentlicht in: Deutsches Verwaltungsblatt 1997, S. 361)

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