Das Verfahren für Planung, Entwicklung, Beschaffung und Nutzung von Wehrmaterial ist bundeswehreinheiltich durch den Allgemeinen Umdruck Nr. 220 geregelt. Im Sinne dieser Bestimmungen sind Rüstungsvorhaben Vorhaben, für die ein eigenes Phasendokument existiert, in dem die technisch-wirtschaftlichen und militärischen administrativen sowie die weiteren Elemente (Ergonomie, mil. Geowesen, Umweltschutz, sanitätsdienstliche Belange) beschrieben sind.
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