ArchivNews

Laserzahnheilkunde

Zieht man die Stellungnahme der DGZMK aus dem Jahr 2005 zur Bewertung eines möglichen Lasereinsatzes bei zahnärztlichen Behandlungen heran, so ist „wegen der unkontrollierten Tiefenwirkung des Laserstrahls die generelle Anwendung nicht zu empfehlen“. Leider gibt dies einen Wissensstand wieder, wie er Ende des letzten Milleniums gegolten haben mag. Die sprunghafte Geräteentwicklung der letzten Jahre im Erbiumlaserbereich mit maximalen Eindringtiefen von 0,03 mm erlaubt mittlerweile zahnärztliche Behandlungen, die zu Ergebnisse führen, die mit konventioenller Zahnheilkunde ohne Lasereinsatz in dieser Form nicht erreichbar sind.

Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]

Beitrag teilen

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Es wurden keine Ergebnisse gefunden.

DEF-JOBS

Ähnliche Posts

Es wurden keine Ergebnisse gefunden.