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Einsatzrelevante Erfolge des Dental Fitness Classification Systems

Am 20.12.1998 wurde das Dental Fitness Classification System (NATO-STANAG Nr. 2466) durch das Bundesministerium der Verteidigung national in Kraft gesetzt. Nach diesem System sind alle Soldaten der NATO-Streitkräfte in vier Mundgesundheitsklassen eingeteilt. Hierbei werden diejenigen Soldaten, die keiner weiteren zahnärztlichen Behandlung bedürfen, der Klasse 1, diejenigen, die innerhalb der nächsten zwölf Monate wahrscheinlich nicht zu einem zahnmedizinischen Schmerzfall werden, der Klasse 2 zugeordnet. Der Klasse 3 werden die Angehörigen der Streitkräfte zugeordnet, die akut einer zahnmedizinischen Behandlung bedürfen. Alle Soldaten, deren gegenwärtiger Zahnstatus nicht bekannt ist, gehören der Klasse 4 an.

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