Das Sanitätskommando II hat, wie jeder Großverband, eine typische Stabsstruktur mit den Führungsgrundgebieten G1 bis G4, G6, Abt Verwaltung, Rechtsberater und Controller. Eine Besonderheit des Sanitätskommandos ist jedoch die Abteilung I Gesundheitswesen, in der zwei komplexe Aufgabenbereiche wahrgenommen werden:- Öffentlich-rechtliche Aufgaben im Gesundheitswesen, vergleichbar mit Aufgaben des Gesundheits- bzw. Veterinäramtes und- Heilfürsorgeangelegenheiten, Fachaufsicht, gutachtliche Aufgaben, Genehmigungen von Heilmaßnahmen.
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