Vor dem Hintergrund, die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung von Soldaten qualitativ zu verbessern, und um den medizinischen und juristischen Erfordernissen im Zusammenhang mit zunehmenden WDB-Anträgen/-Verfahren wegen angeblich wehrdienstbedingter Hörschäden gerecht zu werden, ist es erforderlich, den Truppenärztlichen Dienst mit neuen Audiometriegeräten auszustatten.
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