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Das Dezernat I.4: Zahnmedizin

Mit der Indienststellung des Sanitätskommandos I im Oktober 2001 war das Dezernat I(4) Zahnmedizin zunächst für die fachliche Führung der 48 Zahnarztgruppen aus den ehemaligen Wehrbereichen I und II zuständig. Mit Beginn des Jahres 2002 wurden dem Kommandozahnarzt I weitere 39 Behandlungseinrichtungen aus den Teilstreitkräften Luftwaffe, Marine und den ehemaligen Organisationsbereichen ZSanBw und ZMilDBw fachlich unterstellt.Vornehmlicher Auftrag des Kommandozahnarztes I ist die fachliche Führung der nunmehr 85 Behandlungseinrichtungen und die Sicherstellung der truppen- und fachzahnärztlichen (oralchirurgischen und parodontologischen) Versorgung im Zuständigkeitsbereich. Dies beinhaltet auch die Begleitung organisatorischer Maßnahmen im Rahmen der Einnahme der neuen Struktur, z.B. bei noch 16 vorgesehenen Standortauflösungen.

Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]

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