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Der Sanitätsdienst des Heeres

Auch nach Zentralisierung des überwiegendenTeiles des Sanitätsdienstes der Bundeswehr sind bestimmte sanitätsdienstliche Aufgaben, die spezifische Belange der jeweiligen militärischen Organisationsbereiche betreffen, in deren Zuständigkeit verblieben. Dies gilt auch fürden Sanitätsdienst des Heeres (SanDstH). Der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (Insp San) bildet in seiner Gesamtverantwortungfür den Sanitätsdienst der Bundeswehr mit seinem Führungsstab (Fü San) die verbindende Klammer dieses Systems.

Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]

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