Die Entscheidung des Verteidigungsausschusses des zweiten Deutschen Bundestages in der 162. Sitzung am 10. Juli 1957, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern/Lebensmittelchemikern den Status eines Sanitätsoffiziers zuzuerkennen, gilt als Geburtsstunde des zahnärztlichen Dienstes der Bundeswehr. Anläßlich des „35. Geburtstages“ soll in Fortschreibung der Veröffentlichung von Oberstarzt Dr. Grünberg im Heft 2/1989 dieser Zeitschrift über den zahnärztlichen Dienst der Luftwaffe, insbesondere über die jüngsten Entwicklungen, berichtet werden.
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