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„Die 500 besten Ärzte Deutschlands“ – eine wettbewerbswidrige Wirtschaftswerbung

Der Bundesgerichtshof mußte sich kürzlich mit der Frage befassen, ob eine Artikelserie in einem Nachrichtenmagazin mit dem Titel: „Die 500 besten Ärzte Deutschlands“ mit dem Wettbewerbsrecht zu vereinbaren ist. Das Gericht hat diese Berichterstattung – ebenso wie die Artikelserie „Die 500 besten Anwälte“ – als sittenwidrige Förderung fremden Wettbewerbs beanstandet (Urteil vom 30.4.1997 – I ZR 196/94).

Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]

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