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Die Abteilung VI, Zahnmedizin

Die Fachabteilung Zahnmedizin im Sanitätsamt der Bundeswehr ist mit insgesamt 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (6 SanStOffz Zahnarzt, 4 SanFw und 2 zivilen zahnmedizinischen Fachangestellten) zwar eine der kleinsten Abteilungen des Sanitätsamtes, jedoch für den Fachbereich Zahnmedizin in der Bundeswehr von zentraler Bedeutung. Organisatorisch besteht die Abteilung aus dem Abteilungsleiter, der in Personalunion zugleich Inspizient Zahnmedizin der Bundeswehr ist, und dem Dezernat VI 1, dessen Dezernatsleiter wiederum zugleich die Aufgaben des Begutachtenden Zahnarztes der Bundeswehr wahrnimmt. Die Abteilung VI ist dabei sowohl der fachliche Arbeitsstab für das zahnärztliche Fachreferat im Führungsstab des Sanitätsdienstes (BMVg – Fü San I 3) als auch – da das Sanitätsführungskommando über kein eigenes fachliches Element Zahnmedizin verfügt – zugleich fachlich vorgesetzte Dienststelle für die vier Sanitätskommandos mit ihren unterstellten zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen. Entsprechend vielfältig sind die Aufgaben der Abteilung. Obwohl gemäß STAN nur aus einem Dezernat bestehend, hat sich die tägliche Arbeit durch Verteilung der Aufgaben in drei grundlegende Funktionsbereiche (Grundlagen/Ausbildung, zahnärztliche Heilfürsorge und Zahnärztliche Stelle) bestens bewährt.

Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]

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