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Die ärztliche Begutachtung

Für angestellte und beamtete Ärzte sowie Sanitätsoffiziere folgt aus dem Dienstverhältnis in bestimmten Umfang eine Pflicht zur Erstattung von Gutachten für den Dienstherrn oder fremde Auftraggeber. Darüber hnaus kann dieser Personenkreis auch im Rahmen der Nebenbeschäftigung eine Gutachtertätigkeit ausüben. Der folgende Beitrag gibt einige Hinweise aus rechtlicher Sicht.

Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]

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