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Die aktuelle Entscheidung

Ein Berufsoffizier wurde in einem Sanitätszentrum am rechten Unterkiefer zahnärztlich behandelt. Wegen seitlicher Gesichtsschmerzen, die seitdem auftraten, wurde er mehrere Monate lang ärztlich behandelt. In dieser Zeit war er wehrfliegerverwendungsunfähig. Wegen des hierdurch bedingten Wegfalls der Fliegerzulage sowie der aus Anlaß der zahnärztlichen Behandlung erlittenen Schmerzen nahm er den Zahnarzt persönlich sowie die Bundesrepublik Deutschland als dessen Dienstherrin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch. Die Klage blieb in allen Instanzen erfolglos.

Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]

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