ArchivNews

Die aktuelle Entscheidung

Der Kläger, praktischer Arzt, betrieb in München eine Arztpraxis mit Kassenzulassung. Er behandelte fast ausschließlich Drogensüchtige. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen ärztlich nicht begründeter Verschreibung von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ferner wurde ihm für die Dauer von drei Jahren die Ausübung seines Berufs als Arzt insoweit verboten, als es sich um die Behandlung von Drogensüchtigen handelte.

Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]

Beitrag teilen

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Es wurden keine Ergebnisse gefunden.

DEF-JOBS

Ähnliche Posts

Es wurden keine Ergebnisse gefunden.