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Die aktuelle Entscheidung

Sachverhalt:Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat sich kürzlich mit dem Antrag eines Stabsarztes beschäftigt, der seine Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin an einem zivilen Klinikum absolvieren wollte. Nach dem Willen des Dienstherrn sollte diese Weiterbildung in einem Bundeswehrkrankenhaus erfolgen. Damit war der Sanitätsoffizier nicht einverstanden. Sein Antrag auf gerichtliche Entscheidung blieb ohne Erfolg.

Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]

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