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Die aktuelle Entscheidung

Die Einwilligung in ärztliche Heileingriffe kann nur dann rechtswirksam erteilt werden, wenn der Patient zuvor über den Eingriff und die ihm anhaftenden Risiken aufgeklärt worden ist. Über Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht ist in dieser Zeitschrift bereits mehrfach berichtet worden (vgl. WM 2/91 und 4/94). Die letztgenannte Ausgabe enthält eine Übersicht über wichtige Urteile zu den rechtlichen Anforderungen an die Aufklärungspflicht.

Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]

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