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Die aktuelle Entscheidung

Bei dem Patienten und späteren Kläger wurde eine Appendektomie vorgenommen. Der Operateur befand sich noch in der Ausbildung zum Chirurgen. Der ihm assistierende und ihn beaufsichtigende Arzt stand selbst noch in der Facharztausbildung, hatte allerdings schon eine fünfjährige chirurgische Erfahrung mit über 150 selbständig durchgeführten Blinddarmoperationen. Die Operation führte zu einer Stumpfinsuffizienz.

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