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Die aktuelle Entscheidung

Der zu einer ambulanten Nachuntersuchung einbestellte Patient und spätere Kläger wartete den Untersuchungstermin in der Ambulanz nicht ab und verließ das Krankenhaus. Als er einige Wochen später seinen Hausarzt aufsuchte, stellte dieser einen Behandlungsfehler fest, der schließlich die Amputation eines Beines erforderlich machte. Die Schadensersatzklage des Patienten wird u.a. auf die unterbliebene erneute Einbestellung zur Aufklärung über die Dringlichkeit gebotener Therapiemaßnahmen gestützt.

Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]

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