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Die aktuelle Entscheidung

Der Soldat und spätere Kläger unterzog sich in einem Bundeswehrkrankenhaus einer Harnleitersteinoperation. In den ersten postoperativen Tagen erhielt er mehrere Frischblutkonserven. Einen Monat später wurde er wegen Hepatitis infectiosa A erneut im Bundeswehrkrankenhaus behandelt. Schließlich erkankte er an chronischer Hepatitis B. Es folgten verschiedene Krankenhaus- und Kuraufenthalte. Nach einem – im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung einer WDB – erstellten Gutachten ist die Hepatitis A und B als Folge der Bluttransfusion anzusehen.

Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]

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