ArchivNews

Die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen

Die Pflicht zur Aufbewahrung der Krankenunterlagen, die in verschiedenen, zum Teil nur schwer auffindbaren Einzelvorschriften geregelt ist, gehört mit zur Dokumentationspflicht des Arztes und/oder des Krankenhausträgers. Die Rechtsprechung mißt den Krankenunterlagen erhebliche beweisrechtliche Bedeutung zu. Lücken in den Unterlagen gehen im Haftpflichtversicherungsfall meist zu Lasten des Arztes. Der folgende Beitrag zeigt die praxisrelevanten Bestimmungen auf.

Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]

Beitrag teilen

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Es wurden keine Ergebnisse gefunden.

DEF-JOBS

Ähnliche Posts

Es wurden keine Ergebnisse gefunden.