Die hohe physische Beanspruchung der Luftfahrzeug-Besatzungsangehörigen beim Fliegen von militärischen Kampfflugzeugen macht eine kontinuierliche medizinische Überwachung dieses Personenkreises sinnvoll und erforderlich. Schon die Entscheidung, ob ein Bewerber die körperlichen Voraussetzungen für den Einsatz im fliegerischen Dienst der Bundeswehr mitbringt, kann nur nach einer gründlichen medizinischen Untersuchung und Begutachtung gefällt werden, will man gesundheitliche Risiken für den Bewerber und sich nicht amortisierende Ausbildungskosten für die Bundeswehr von vornherein vermeiden. Diese Aufgabe wird durch die Abteilung I des Flugmedizinischen Instituts der Luftwaffe (FMI) in Zusammenarbeit mit den jeweils vor Ort aktiven Fliegerärzten sichergestellt.
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