Die Bundesärztekammer hat am 11. September 1998 die „Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung“ nach einer intensiven öffentlichen Diskussion verabschiedet (zum Entwurf vgl. WM 3/97, S. 88). Die strikte Ablehnung der Sterbehilfe sowie die Stärkung des Patientenwillens sind die wesentlichen Eckpunkte dieser Grundsätze. In einer Präambel zu den Grundsätzen werden die Kernaussagen dieses rechtlich wie gesellschaftspolitisch sensiblen Themas zusammengefasst.Die Präambel gibt den Hinweis, dass diese Grundsätze dem Arzt die eigene Verantwortung in der konkreten Situation nicht abnehmen können. Auszugsweise werden nachfolgend aus den Grundsätzen die Präambel, die ärztlichen Pflichten bei Sterbenden sowie die besonders bedeutsame Ermittlung des Patientenwillens abgedruckt.
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