Seit Bestehen der Bundeswehr war es Aufgabe des Sanitätsdienstes des Heeres, die sanitätsdienstliche Versorgung des Heeres im Frieden und im Verteidigungsfall, seit Beteiligung der Bundeswehr an Einsätzen im erweiterten Aufgabenspektrum auch und vor allem im Einsatz, sicherzustellen. Dies erfolgte, wo immer möglich, erforderlich und sinnvoll, im Zusammenwirken mit dem Sanitätsdienst der anderen TSK und dem ZSanDstBw.
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