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Indikationen in der zahnärztlichen Implantologie

Seit 1986 ist es möglich, Soldaten in Ausnahmefällen mit Implantation zu versorgen. Dabei steht im Vordergrund der Grundsatz gemäß Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr Abschnitt H Nr. 1.

Den vollständigen Artikel können Sie gern als PDF-Datei anfragen an: [email protected]

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