Die ärztliche Schweigepflicht ist eine der höchsten ärztlichen Standes- und Rechtspflichten. Sie bildet einen der Eckpfeiler des Vertrauens im Arzt-Patienten-Verhältnis. Die Berufsordnung für die deutschen Ärzte hält an diesem Kernstück der Berufsethik nachdrücklich fest: „Der Arzt hat über das, was ihm in seiner Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen“. (§ 3 Abs. 1 der Muster-Berufsordnung, veröffentlicht in: Deutsches Ärzteblatt 1996, S. 51 ff.). Eine Verletzung der Schweigepflicht hat der Gesetzgeber in § 203 Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellt. Darüber hinaus wird der Umgang mit personenbezogenen Daten des Patienten auch durch datenschutzrechtliche Regelungen des Bundes und der Länder erfaßt.
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