Im Rahmen zahnärztlicher Behandlung wird der Truppenzahnarzt zunehmend mit „Angstpatienten“ konfrontiert. Die vom Phobiker in der Vergangenheit kultivierte angstinduzierte Vermeidungshaltung hat zur Folge, dass der Zahnarztbesuch nur unter dem Leidensdruck starker Beschwerden erfolgt und dazu führt, dass ein aufgrund seiner kumulativen psychischen Ausnahmesituation stark verhaltensauffälliger Patient die truppenzahnärztliche Praxis aufsucht. Eine schmerzfreie (Not-) Behandlung ist in solchen Situationen vielfach kaum durchführbar, so dass die negative Erwartungshaltung des Patienten um ein Vielfaches bestätigt zu einem mentalen circulus vitiosus führt, der in einen desolaten physisch-psychischen Zustand mündet, aus dem nur noch eine gezielte Psychotherapie herausführen kann.
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