Einleitung und Problemstellung
Provokativ formuliert: Um die Gesundheitskompetenz der deutschen Bevölkerung steht es nicht gut. Diese Erkenntnis ist ebenso wenig neu wie die Tatsache, dass Verbesserungsvorschläge seit Jahren diskutiert, jedoch nur unzureichend umgesetzt werden – insbesondere im Bereich der Katastrophenmedizin. Die Frage, wie man sich im medizinischen Notfall selbst versorgt, welche Maßnahmen man für Nachbarn ergreifen kann, welche lebensrettenden Sofortmaßnahmen essenziell sind oder was geschieht, wenn in einem Katastrophenszenario Rettungsdienst und Krankenhäuser nicht mehr handlungsfähig sind, ist gesellschaftlich kaum verankert. Die Diskussion über eine gesundheitliche Grundresilienz der Bevölkerung im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes oder gar der Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) erscheint vor diesem Hintergrund nahezu surreal.
Zugleich ist festzustellen, dass die stark individualmedizinisch ausgerichtete Versorgungslandschaft in Deutschland nur begrenzt auf solche extremen Szenarien vorbereitet ist. Hierzu gehören Massenanfälle von Verletzten (MANV), infrastrukturelle Ausfälle oder kriegsgleiche Lagen, bei denen es zu mehr als 1 000 Patienten und Patientinnen pro Tag kommen kann. Es fehlen hier also sowohl strukturelle als auch akademische Verankerungen der Katastrophenmedizin. Der vorliegende Beitrag gibt eine Übersicht über das Kooperationsprojekt des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg im Fach Katastrophenmedizin mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.
Begriffsdefinition und fachliche Einordnung
Bis heute existiert keine international einheitlich anerkannte Definition von „Katastrophenmedizin“ oder „Disaster Medicine“. Weder die World Health Organization noch die North Atlantic Treaty Organization führen entsprechende Begriffsbestimmungen in ihren Glossaren. Es wird angenommen, dass sich die Disaster Medicine Mitte der 1980er-Jahre aus der Zusammenführung von Katastrophenmanagement und Notfallmedizin entwickelte [1].
Erst im Jahr 2023 wurde in Deutschland unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) sowie des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eine S2k-Leitlinie „Katastrophenmedizinische präklinische Behandlungsleitlinien“ veröffentlicht [2].
Darin findet sich erstmals eine konsensuale Definition: Katastrophenmedizin ist die medizinische Versorgung in Katastrophen oder Großschadensereignissen mit Mangel an Ressourcen (personell und/oder materiell) und nicht nutzbarer Infrastruktur, bei der von der Individualmedizin abgewichen wird, um das bestmögliche Behandlungsziel für die größtmögliche Anzahl von Patientinnen und Patienten zu erreichen [3].
Aktuell folgt unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) in Kooperation mit dem BBK eine S2k-Leitlinie zur innerklinischen Katastrophenmedizin.
Nichtsdestotrotz existiert in Deutschland bislang weder ein Lehrstuhl für Katastrophenmedizin noch eine spezifische klinische Fachabteilung. Auch die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer weist keine entsprechende Zusatz- oder Schwerpunktweiterbildung aus [4].
Katastrophenmedizin in der akademischen Lehre
Über viele Jahre hinweg war die katastrophenmedizinische Lehre an deutschen Medizinfakultäten nicht curricular implementiert. Sie erfolgte allenfalls als fakultative Vorlesungsreihe oder im Rahmen einzelner Kursangebote privater Träger, Hilfsorganisationen oder Fachgesellschaften. Ein entsprechendes Ausbildungskonzept für Hochschulen wurde bereits 2006 formuliert [6], jedoch nicht flächendeckend umgesetzt.
Ein innovatives Beispiel ist das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Seit 2020 wurde dort im Rahmen des integrierten Modellstudiengangs Medizin (iMed) ein curriculares Wahlpflichtfach für Katastrophenmedizin etabliert (Abbildungen 1 und 2).
Abb. 1 und 2: Curriculum, Pflicht- und Wahlpflichtfächer des Modelstudienganges Katastrophenmedizin (Quelle: https://www.uke.de/studium-lehre/modellstudiengang-medizin-imed/studienstruktur/unterseite-pflichtcurriculum-imed.html)
Das Wahlpflichtcurriculum (Abbildung 3) umfasst neun Module mit jeweils zwei Wochen (1.–9. Semester), insgesamt mindestens 180 bis maximal 360 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) sowie eine Studienarbeit im 10. Semester. Die Einführungsmodule Katastrophenmedizin (2.–4. Semester) umfassen 66 Unterrichtseinheiten bei einer Kursgröße von 20 Studierenden. Die Vertiefungsmodule (5.–9. Semester) umfassen 305 Unterrichtseinheiten, ebenfalls mit maximal 20 Studierenden pro Kurs. Die kontinuierlich hohe Kursauslastung sowie die Evaluationsergebnisse der vergangenen fünf Jahre zeigen eine ausgeprägte Akzeptanz und ein hohes Interesse der Studierenden an einer katastrophenmedizinischen Ausbildung [7].
Abb. 3: Selbsterstellte Themenübersicht „Wahlpflichtkurriculum (WP) Katastrophenmedizin“
Interdisziplinäre Kooperation und Praxisorientierung
Grundlage des Projekts ist eine langjährige zivil-militärische Kooperation zwischen dem Bundeswehrkrankenhaus Hamburg und dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, die inzwischen durch das BG Klinikum Boberg erweitert wurde.
Zusätzlich bestehen Kooperationen mit:
- Landespolizei Hamburg inklusive der Kooperation mit dem Sondereinsatzkommando,
- Feuerwehr Hamburg,
- verschiedenen Hilfsorganisationen,
- dem Deutschen Wetterdienst,
- KRITIS-Betreibern (KRITIS = Abkürzung für kritische Infrastrukturen) und dem
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Durch diese interdisziplinäre Vernetzung erhalten Studierende eine strukturierte, semesterbegleitende Ausbildung, die sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Fertigkeiten vermittelt. Hierzu zählen insbesondere:
- Triage bei einem Massenanfall von Verletzten (MANV/MANI),
- algorithmusbasiertes Arbeiten unter Ressourcenknappheit,
- taktisches Vorgehen unter Extrembedingungen,
- ethisch-psychologische Entscheidungsfindung und
- strukturiertes medizinisches Management in Großschadenslagen.
Unabhängig von ihrer späteren Spezialisierung erwerben die Studierenden ein interdisziplinäres Grundverständnis der Katastrophen- und Notfallmedizin und fungieren als Multiplikatoren im gesundheitlichen Zivilschutz.
Schlussfolgerung
Katastrophenmedizin ist keine Randdisziplin, sondern eine essenzielle Zukunftskompetenz im Gesundheitswesen (Abbildung 4).
Abb. 4: Die notwendigen Teilgebiete der Katastrophenmedizin
(Bildquelle: selbsterstellte Grafik/C. Witzel).
Die zunehmenden globalen Krisen, Extremwetterereignisse, CBRN-Bedrohungen sowie hybride Konfliktlagen erfordern ein Umdenken – weg von einer ausschließlich individualmedizinischen Perspektive hin zu einer populationsbezogenen Versorgungslogik. Die curriculare Implementierung der Katastrophenmedizin in der medizinischen Ausbildung stellt einen entscheidenden Schritt dar, um die Resilienz des Gesundheitssystems nachhaltig zu stärken. Das in Hamburg etablierte Wahlpflichtfach „Katastrophenmedizin“ zeigt, dass eine strukturierte, interdisziplinäre und praxisorientierte Ausbildung realisierbar ist – und von Studierenden aktiv nachgefragt wird. Langfristig bedarf es jedoch einer strukturellen Verankerung in Lehre, Weiterbildung und Forschung, um Katastrophenmedizin als eigenständiges Kompetenzfeld im deutschen Gesundheitssystem zu etablieren.
Literatur
- Bundesministerium des Innern. Konzept zur katastrophenmedizinischen Ausbildung im studentischen Unterricht an deutschen Hochschulen. Berlin: BMI; 2006. mehr lesen
- Bundesärztekammer. (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 03.07.2025. Berlin: BÄK; 2025. mehr lesen
- Ciottone GR, Anderson PD, Auf der Heide E, Darling RG, Jacoby I, Noji E, et al. Disaster Medicine. Philadelphia: Mosby/Elsevier; 2006.
- Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. S2k-Leitlinie Katastrophenmedizinische präklinische Behandlungsleitlinien. 1. Auflage. 2023. mehr lesen
- Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. S2k-Leitlinie Katastrophenmedizinische präklinische Behandlungsleitlinien. Langversion. 2023. mehr lesen
- Bundesgesetzblatt. Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes. BGBl I. 2002;(44):2405. mehr lesen
- Interne Evaluationsberichte des Wahlpflichtfaches Katastrophenmedizin, Bundeswehrkrankenhaus Hamburg/Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf; 2020–2025
Wehrmedizinische Monatsschrift 4/2026