Nach mehreren Anläufen, die bis in das Jahr 1978 zurückreichen, hat der Gesetzentwurf eines Psychotherapeutengesetzes nach mehrfachen Änderungen in einem äußerst langwierigen Gesetzgebungsverfahren schließlich eine gesetzgeberische Mehrheit im Bundestag und Bundesrat gefunden und ist als „Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ im Bundesgesetzblatt vom 23. Juni 1998 verkündet worden.