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Physician Assistant – Berufsbild im Fokus

Potenziale für den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr?

Das deutsche Gesundheitswesen — und damit auch der Zentrale Sanitätsdienst der Bundeswehr (ZSanDstBw) — steht vor weiteren strukturellen Herausforderungen: demografischer Wandel, Erhöhung der Truppenstärke, verstärkender Mangel an Fachkräften, zunehmende Lasten im Bereich Grund- und Notfallversorgung sowie eine wachsende Komplexität medizinischer Anforderungen in der truppenärztlichen Versorgung. Parallel dazu gewinnt der Physician Assistant (PA) an Bedeutung — mit dem Ziel, ärztliche Teams und Strukturen zu entlasten und Versorgungslücken zu schließen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Einsatz von PAs im ZSanDstBw sinnvoll und realistisch ist: Können PAs unterstützen, die medizinische Versorgung der Truppe effizienter und nachhaltiger zu gestalten?

Pflegefachkräfte betreuen in einer gestellten Szene einen Patienten in der Notaufnahme.
Pflegefachkräfte betreuen in einer gestellten Szene einen Patienten in der Notaufnahme.
Foto: Bundeswehr

In diesem Artikel werden das Berufsbild des PA dargestellt, mögliche Einsatzfelder innerhalb der Bundeswehr aufgezeigt, Chancen und Herausforderungen analysiert und auf Grundlage verfügbarer Literatur sowie aktueller Entwicklungen Empfehlungen für einen Einsatz im ZSanDstBw formuliert bzw. abgeleitet.

Das Berufsbild „Physician Assistant“ in Deutschland

Ein PA ist zusammenfassend ein akademisches Berufsbild, welches ärztlich delegierbare Tätigkeiten übernimmt und damit Ärzte im Berufsalltag entlastet und unterstützt. Der Beruf ist vor allem in den USA und angloamerikanischen Ländern etabliert, aber auch in Europa, insbesondere in den Niederlanden, und wird seit 2005 in Deutschland immer bekannter und gefragter. Vergleichend waren im Jahr 2024 rund 190.000 PAs in den USA tätig. In Deutschland wird das Berufsbild seit 2005 als Studiengang an der Steinbeis-Hochschule Berlin angeboten. Ziel war es, auf den zunehmenden Ärztemangel in Deutschland, die steigende Arbeitsverdichtung und demografische Veränderungen zu reagieren. Eine frühe systematische Evaluation dieser neuen Berufsgruppe erfolgte durch das Deutsche Krankenhausinstitut, das den PA als potenziell entlastende Qualifikationsgruppe im stationären Sektor beschreibt. Mittlerweile kann das Berufsbild an 26 Hochschulen studiert werden, mehr als die Hälfte davon sind staatlich.

Parallel zur Ausweitung der Studienangebote entstanden berufs- und hochschulpolitische Interessenvertretungen. Der Deutsche Hochschulverband Physician Assistant (DHPA) bündelt seitdem die Interessen der ausbildenden Hochschulen und setzt sich für bundesweit einheitliche Qualitäts- und Ausbildungsstandards ein. Allein im Jahr 2024 ist die Anzahl derjenigen, welche sich für ein Bachelorstudium entschieden haben, im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 2.231 deutlich angestiegen. Somit stieg gemäß des DHPA die Anzahl der eingeschriebenen Studierenden erstmals auf über 5.000. Darüber hinaus wurden weitere Strukturen zur Professionalisierung gelegt. Im Jahr 2008 wurde als Fachgesellschaft die Deutsche Gesellschaft für Physician Assistants e.V. gegründet. Aber auch junge StartUps wie „The PA Company GmbH“ unterstützen die Etablierung des Berufsbildes Physician Assistant in Deutschland durch gezielte Aufklärung, die strukturierte Implementierung von PAs in Kliniken, Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sowie die Verantwortung für einige der größten PA-Implementierungsprojekte. Ein abgestimmtes Fort- und Weiterbildungsangebot gewährleistet dabei eine passgenaue, einsatzorientierte Qualifizierung der PAs.

Auch die Bundesärztekammer begleitet diesen Weg seit vielen Jahren. Bereits im Jahr 2008 hat sich der Deutsche Ärztetag in seinem Positionspapier („Ulmer Papier“) angesichts der drängenden Versorgungsprobleme für eine engere Zusammenarbeit der Gesundheitsfachberufe mit der Ärzteschaft eingesetzt. Im Jahr 2017 entstand hieraus ein mit der kassenärztlichen Bundesvereinigung gemeinsam verfasstes Grundsatzpapier, welches die zentralen Merkmale und Einsatzfelder des Berufsbildes des PA systematisch beschrieben hat. Auf Basis der vorangegangenen Dokumente hat die Bundesärztekammer im vergangenen Jahr ein aktualisiertes Positionspapier veröffentlicht, in dem die Rolle und die anzustrebenden Kompetenzen des PA in einer sich verändernden Versorgungslandschaft weiter präzisiert wurden.

Rechtlicher Rahmen und Delegation

Gemäß des aktuellen Positionspapieres der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2025 gilt der PA im deutschen Gesundheitswesen als etabliertes Berufsbild. Die Bundesärztekammer erkennt den PA als unterstützende Berufsgruppe an, betont jedoch ausdrücklich, dass die ärztliche Gesamtverantwortung unberührt bleibt. Allerdings ist in Deutschland bis zum heutigen Tage kein bundeseinheitliches Berufsgesetz für PAs bzw. keine gesetzliche Heilkundeberechtigung wie im ärztlichen Bereich existent. Die Tätigkeit erfolgt ausschließlich in ärztlicher Delegation. Nach aktueller Rechtslage werden PAs in die Gruppe der ungeregelten Gesundheitsberufe eingeordnet. Daher kommt eine Delegation ärztlicher Leistungen nur in ungefährlichen Bereichen in Betracht. Somit dürfen PAs Heilkunde nur in von einer Ärztin beziehungsweise einem Arzt abgeleiteten Verantwortung ausüben. Dies schließt alle Leistungen aus, die dem Kernbereich ärztlicher Tätigkeit vorbehalten sind, und heilkundliche Tätigkeiten dürfen nur in Delegation erfolgen. Dies setzt voraus, dass die verantwortliche Ärztin bzw. der verantwortliche Arzt über tiefgreifende Kenntnis des Kompetenzprofils des Delegationsempfangenden verfügt und ihn auf dieser Basis anleitet sowie überwacht. Rechtlicher Ausgangspunkt ist das präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt der Ausübung von Heilkunde gemäß § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG): „Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis“. Aus dieser Norm folgt (mittelbar) der Arztvorbehalt. Diese allgemeine Regelung gilt solange und soweit nicht ein spezielleres Gesetz diesen Grundsatz verdrängt. Das Gesetz zieht die Grenze gemäß § 1 Abs. 1 HeilprG durch das Tatbestandsmerkmal der „Ausübung der Heilkunde“, welches in § 1 Abs. 2 HeilprG definiert ist. Danach ist die Ausübung der Heilkunde […] jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird.

Auch wenn eine spezifische gesetzliche Grundlage, was bei der Delegation auf PAs zulässig ist, in Deutschland nicht existiert, können anderweite Richtlinien und Gesetze herangezogen werden, welche einen entsprechenden Rahmen schaffen. So kann hier beispielsweise zur Bewertung von delegierbaren Tätigkeiten die Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses zur häuslichen Pflege für den hausärztlichen Dienst oder aber der Anhang zum Bundesmantelvertrag-Ärzte nach § 28 Abs. 1 S. 3 Sozialgesetzbuches (SGB) V genannt werden. Im zuletzt genannten ist eine Auflistung delegierbarer Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung aufgeführt. Darüber hinaus ist noch die Heilkundeübertragungsrichtlinie bei Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3 c SGB V zu benennen.

Ein expliziter Arztvorbehalt ist lediglich in Einzelfällen gesetzlich für bestimmte Leistungen definiert:

  • bestimmte Infektionskrankheiten nach § 24 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Schwangerschaftsabbrüche nach §§ 218 ff. Strafgesetzbuch (StGB)
  • Kastrationen nach § 2 Kastrationsgesetz (KastrG)
  • Organentnahme bei Organspendern nach §§ 3, 4, 5, 8 Transplantationsgesetz (TPG)
  • die Blutspende nach § 7 Transfusionsgesetz (TransfG)
  • die Fortpflanzungsmedizin nach §§ 9, 11 Embryonenschutzgesetz (ESchG)
  • die Anordnung und Anwendung von Röntgenstrahlen nach
  • § 23, 24 Röntgenverordnung (RöV)
  • die Verabreichung und Verschreibung bestimmter Medikamente nach § 48 Arzneimittelgesetz (AMG) und § 13 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • die Verschreibung bestimmter Medizinprodukte nach § 1 Medizinprodukte-Verschreibungsverordnung (MPVerschrV)
  • die Aufklärung vor klinischen Prüfungen nach §§ 40, 41, 49 AMG, §§ 20, 21 Medizinprodukte-Gesetz (MPG) sowie § 41 Strahlenschutz-Verordnung (StrlSchV).

Darüber hinaus sind keine konkreten gesetzlichen Maßgaben zur Arbeitsteilung bei der Delegation festgeschrieben.

Auch der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil 1975 bereits Folgendes festgelegt: „Damit kann sich eine Pflicht des Arztes, solche Tätigkeiten im Einzelfall persönlich auszuüben, nicht schon aus der Schwere der Gefahren ergeben, die eine unsachgemäße Ausführung mit sich bringen kann. Ein persönliches Eingreifen des Arztes ist vielmehr grundsätzlich nur zu fordern, wo die betreffende Tätigkeit gerade dem Arzte eigene Kenntnisse und Kunstfertigkeiten voraussetzt.“.

Bei allen delegierbaren Tätigkeiten obliegt die Anordnungs- und Anweisungsverantwortung weiterhin beim Arzt bzw. bei der Ärztin. Dieser/diese muss das potentielle Risiko von Schäden bei der durchzuführenden Tätigkeit, die Schutzbedürftigkeit der zu behandelnden Patienten, potentielle Behandlungsschwierigkeiten sowie die Qualifikation des PA, berücksichtigen. Dem PA obliegt somit die Übernahme- und Durchführungsverantwortung. Die größtmögliche Rechtssicherheit würde gemäß des aktuellen Rechtsgutachtens des DHPA lediglich mit einem eigenständigen Berufsgesetz erreicht werden. Ein bestehendes Berufsgesetz, das sowohl das Berufsbild als auch die entsprechend auszuführenden Tätigkeiten regelt, hätte demnach gegenüber dem § 1 Abs. 1 HeilprG Vorrang.

Temperaturmessung bei einer Soldatin.
Temperaturmessung bei einer Soldatin.
Foto: Bundeswehr

Abschließend ist jedoch festzuhalten, dass PAs aufgrund ihrer hochschulischen Ausbildung in Delegation ärztliche Tätigkeiten übernehmen können, sofern es sich nicht um eine höchstpersönlich von einer Ärztin oder von einem Arzt zu erbringenden Leistung handelt. Darüber hinaus sind die Tätigkeiten zu beachten, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben unter ärztlichem Vorbehalt stehen. PAs verfügen aufgrund des Studiums über medizinische Kenntnisse, die sie entsprechend befähigen, als Mitglied des ärztlichen Teams medizinische Leistungen im Delegationsverfahrens durchzuführen. Die Zulässigkeit einer solchen Delegation lässt sich ebenfalls aus dem Gesetz ableiten. Hierzu umfasst § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB V die ärztliche Behandlung und die Hilfeleistung anderer Personen, die von einem Arzt angeordnet oder von ihm zu verantworten ist. Somit können PAs trotz nicht vorhandener eigener Berufsordnung zur hochwertigen Patientenversorgung durch ärztliche Delegation rechtssicher zum Einsatz kommen, wenn der delegierende Arzt sie auf Basis eines nachgewiesenen Kompetenzprofils einsetzt.

Einsatz von Physician Assistant im deutschen Gesundheitssystem

Der zivile Einsatz von PAs in Kliniken, Medizinischen Versorgungszentren und der ambulanten Versorgung zeigt, dass sie sicher und effektiv delegierbare ärztliche Tätigkeiten übernehmen können. Studien belegen eine vergleichbare Versorgungsqualität bei gleichzeitiger Entlastung ärztlicher Ressourcen. Gemäß der Anlage 24 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) sind grundsätzlich nachfolgende Leistungen delegierbar und auch zulässig, immer unter der Voraussetzung, dass eine Überprüfung und ggf. Ergänzung durch einen Arzt/eine Ärztin stattfinden:

  • Standardisierte Erhebung der Anamnese
  • Vermittlung und Erläuterung standardisierter Informationsmaterialien im Zusammenhang mit der Aufklärung
  • Datenerfassung und die Kommunikation von Untersuchungsergebnissen und Therapieerfolgen
  • Unterstützung des Arztes/der Ärztin bei Erstellung von schriftlichen Mitteilungen im Gutachten (bspw. Vorbereitung eines standardisierten Arztbriefes)
  • Labordiagnostik (wie beispielsweise allgemeine Laborleistungen, technische Aufarbeitung und Beurteilung von Untersuchungsmaterial, Durchführung labortechnischer Untersuchungsgänge, humangenetische Leistungen)
  • unterstützende Leistungen bei der Diagnostik (hier beispielsweise Blutentnahme kapillar sowie venös, (Langzeit-) Blutdruckmessung, (Langzeit-) EKG, Lungenfunktionstest, Pulsoxymetrie, Blutgasanalysen und Erhebung weiterer Vitalparameter).

Da grundsätzlich auch szintigraphische Untersuchungen delegierbar sind, könnte man auch standardisierte Untersuchungstechniken (beispielsweise Echokardiographie, Sonographie oder Karotis-Duplex-Sonographie) delegieren. Auch im Bereich der weiteren Wundversorgung können Maßnahmen durchgeführt werden, wenn die initiale Wundversorgung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin erfolgt ist. Darunter fallen auch standardisierte Kontrolle der präoperativen Diagnostik und Kommunikation mit Vorschlägen der Diagnostik an den Arzt. Die Entlastung im ärztlichen Bereich und somit einhergehende Steigerung der Versorgung belegen auch aktuelle Studien im hausärztlichen Bereich in Deutschland. Somit konnte in einer hausärztlichen Teampraxis im Nordschwarzwald ein PA mit 1.209 Betreuungsanlässen während der „Physician Sprechstunde“ in 2024 der gewinnbringende

Einsatz entsprechend belegt werden:

  • PA muss Arzt hinzuziehen: in 11,7 Prozent der Fälle
  • Selbständige Durchführung / Arzt nur zur Unterschrift: in 75,7 Prozent der Fälle

Darüber hinaus lag der Altersdurchschnitt der zu versorgenden Patienten bei dem PA bei 42,5 Jahren, während das Durchschnittsalter der zu versorgenden Patienten beim Arzt mit knapp 20 Jahren höher lag (60,8 Jahre). In einer hausärztlichen Gemeinschaftspraxis mit ca. 6.900 Behandlungsfälle im Quartal kann durch den Einsatz von PAs eine Steigerung von auf bis zu 7.280 Fälle erreicht werden (+380 Fälle / Quartal). Hierbei werden PAs mit typischen Aufgaben wie bspw. Kommunikation mit Patienten, Haus- / Heimbesuche, Palliativmedizin/Hospizarbeit, Unterstützung bei Untersuchungen, Schlafdiagnostik, Ernährungsmedizin, Kommunikation und Wundmanagement betraut.

Abgrenzung zum Pflegeberuf

Die Einführung in das deutsche Gesundheitssystem stellt keine Konkurrenz zu den Pflegeberufen dar, sondern eine strukturierte Ergänzung innerhalb der multiprofessionellen Patientenversorgung. Pflegeberufe sind in Deutschland gesetzlich im Pflegeberufegesetz (PflBG) verankert. Dieses definiert den eigenständigen Aufgabenbereich der Pflege, insbesondere die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Evaluation von Pflegeprozessen sowie die Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität (§ 4 PflBG). Pflege handelt damit fachlich autonom innerhalb ihres pflegewissenschaftlichen Kompetenzbereichs. Im Vergleich zu akademisierten Pflegeberufen unterscheidet sich der PA vor allem durch seinen generalistisch-medizinischen Ausbildungsansatz. Während Pflegeberufe häufig populations- oder pflegewissenschaftlich ausgerichtet sind, orientiert sich das PA-Curriculum stärker an medizinischen Fachdisziplinen. Somit verfügt der PA über eine medizinisch orientierte Ausbildung auf Hochschulniveau, die sich inhaltlich an ärztlichen Curricula orientiert. Seine Tätigkeit ist nicht pflegerisch, sondern medizinisch-assistierend. Rechtlich erfolgt sie, wie bereits ausführlich beschrieben, ausschließlich in ärztlicher Delegation. Auch der Wissenschaftsrat und verschiedene gesundheitsökonomische Gutachten sehen in der akademischen Qualifizierung nichtärztlicher Gesundheitsberufe – einschließlich des PA – einen notwendigen Baustein zur Bewältigung des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels im ärztlichen Bereich. Der PA ist daher keine Konkurrenz, sondern nimmt eine komplementäre Rolle ein. Beruflich Pflegende und PAs agieren in unterschiedlichen, klar abgrenzbaren Kompetenzräumen:

  • Pflege ist patientenzentriert, pflegewissenschaftlich fundiert und eigenverantwortlich.
  • Der PA ist medizinisch ausgerichtet, arbeitet in ärztlicher Delegation und ohne eigene Heilkundeausübung. Die Einführung des PA stärkt daher nicht nur den ärztlichen Dienst, sondern entlastet auch Pflegefachpersonen von medizinisch-administrativen Tätigkeiten außerhalb ihres originären Berufsbildes. Insgesamt fördert dies eine strukturierte, effiziente und rechtssichere Arbeitsteilung im Gesundheitswesen.

Potenziale des Physician Assistant im militärischen Kontext der Bundeswehr

Internationale Erfahrungen und Integrationsmöglichkeiten

PAs sind akademisch qualifizierte, medizinische Fachkräfte, die ärztlich delegierte Aufgaben übernehmen und international als fester Bestandteil moderner Gesundheitssysteme etabliert sind. Besonders ausgeprägt ist der Einsatz von PAs im militärischen Kontext der Vereinigten Staaten. Dort wurden PAs bereits Anfang der 1970er-Jahre systematisch in die Streitkräfte integriert, um die medizinische Versorgung trotz limitierter ärztlicher Ressourcen sicherzustellen. Im Jahr 2023 waren allein im US-Militär ca. 2.300 PAs aktiv. Internationale Analysen zeigen, dass PAs in militärischen Strukturen insbesondere dort eingesetzt werden, wo Kontinuität, ständige medizinische Präsenz und Einsatzbereitschaft entscheidend sind. Neben den USA existieren auch in anderen NATO-Staaten, unter anderem in Großbritannien und Kanada, Modelle zur Integration von PAs oder PA-ähnlichen Berufsrollen in militärische Sanitätsdienste. Diese internationalen Erfahrungen sind für die Bundeswehr von besonderer Relevanz, da auch hier strukturelle Herausforderungen wie Ärztemangel, Personalrotation und steigende Anforderungen an die medizinische Einsatzbereitschaft bestehen.

Aktueller Stand im ZSanDstBw

Das Positionspapier der Bundesärztekammer hat das Vorgehen des ZSanDstBw gestützt und bestätigt, das Berufsbild PA beginnend ab 2019 als zusätzlichen sanitätsdienstlichen (akademisierten) Werdegang in der Laufbahn der Offiziere des Militärfachlichen Dienstes (OffzMilFD) etabliert zu haben. In der weiteren Ausgestaltung gilt es nunmehr, die ableitbaren Einsatzmöglichkeiten von PAs im Gesamtkontext der sanitätsdienstlichen Aufgabenwahrnehmung effektiv zu nutzen. Die Patientenversorgung wird zukünftig stärker als bisher vom interdisziplinären und teamorientierten Zusammenwirken aller Berufsgruppen geprägt sein. Hier setzt das neue Positionspapier der Bundesärztekammer an und präzisiert die im Positionspapier von 2017 getroffenen Bewertungen und Vorgaben. Die Präzisierung umfasst den Einsatzbereich in der ambulanten Versorgung, die Standardisierung der Ausbildung sowie die Vorstellung der Kompetenzstufen. Letztere beschreiben Fähigkeiten, welche während des Studiums erworben (Grund- und erweiterte Kompetenzen) bzw. erst nach Abschluss des Studiums erlernt werden (spezielle Kompetenzen, z. B. endotracheale Intubation). Das Einführungsmodell PA umfasst im SanDstBw derzeit insgesamt 25 Dienstposten (DP). Diese gliedern sich aktuell wie folgt:

  • 18 DP im Bereich der Sanitätsunterstützungszentren (SanUstgZ)
  • 2 DP im Zentrum für Sportmedizin der Bundeswehr (ZSportMedBw)
  • 5 DP in den Bundeswehrkrankenhäusern (BwKrhs – hier: Zentrale Interdisziplinäre Notfallaufnahme)

Sieben PAs haben ihre Ausbildung beendet und sind im Dienstgrad Leutnant/ Oberleutnant in unterschiedlichen SanUstgZ bzw. BwKrhs eingesetzt. Zwölf weitere Offizieranwärter OffzMilFD befinden sich mit unterschiedlichem Fortschritt in der Ausbildung/Studium. Im SanUstgZ Wilhelmshaven hat seit Juli 2025 der erste im zivilen Gesundheitswesen ausgebildete PA im Dienstgrad Oberleutnant seine Tätigkeit als „Seiteneinstieg OffzMilFD“ aufgenommen. Somit zeigt sich einmal mehr, dass der SanDstBw mit der Einführung des Berufsbildes im Bereich der ambulanten Versorgung eine Vorreiterrolle übernommen hat.

Aufgabenfelder von Physician Assistants in der regionalen sanitätsdienstlichen Versorgung

Die regionale sanitätsdienstliche Versorgung stellt das Rückgrat der ambulanten medizinischen Versorgung von Soldaten in der unentgeltlich truppenärztlichen Versorgung dar. Sie ist zugleich von hoher Arbeitsbelastung und personeller Fluktuation geprägt. Internationale militärische Modelle zeigen, dass PAs in solchen Einrichtungen insbesondere folgende Aufgaben übernehmen können:

  • Durchführung strukturierter Anamnesen und körperlicher Untersuchungen
  • Betreuung häufiger Krankheitsbilder und chronischer Beschwerden
  • Vorbereitung, Koordination und Nachsorge ärztlicher Maßnahmen
  • Dokumentation, Verlaufsbeobachtung und Schnittstellenmanagement
  • Mitwirkung bei präventivmedizinischen Maßnahmen und Einsatzvorbereitungen

sowie alle weiteren delegierbaren Tätigkeiten, die mit der Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschuss zur häuslichen Pflege für den hausärztlichen Dienst, dem Anhang zum Bundesmantelvertrag-Ärzte nach § 28 Abs. 1 S. 3 SGB V und der Heilkundeübertragungsrichtlinie bei Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V abgedeckt sind. Studien aus militärischen medizinischen Einrichtungen belegen, dass PAs in festen Versorgungseinrichtungen als konstante medizinische Bezugspersonen fungieren und dadurch organisatorische Stabilität gewährleisten. Darüber hinaus können PAs aufgrund ihrer Erfahrungen, ihrer hochschulischen Bildung und dem tagtäglichen Einsatz im patientennahen Umfeld zu der Ausbildung für angehende Ärzte und Fachärzte sowie weiterer Professionen im Gesundheitswesen beitragen.

Unterstützung und Entlastung von Truppenärzten

Truppenärzte unterliegen im militärischen System einer hohen Rotation durch Versetzungen, Trainings und Einsatzverwendungen. Diese fehlende Kontinuität in der Patientenversorgung ist immer wieder Anstoß für Kritik. Der Einsatz von PAs kann hier eine strukturelle Entlastung darstellen und Kontinuität bieten. Internationale militärische Fachpublikationen zeigen, dass PAs ärztliche Routineaufgaben übernehmen und damit ärztliche Arbeitszeit für komplexe diagnostische und therapeutische Entscheidungen freisetzen. Gleichzeitig bleibt die ärztliche Gesamtverantwortung unangetastet. Die ständige Präsenz eines PA in einer militärischen Sanitätseinrichtung ermöglicht eine verlässliche medizinische Grundversorgung, auch bei temporärer Abwesenheit des Truppenarztes. Kontinuität ist ein zentraler Qualitätsfaktor medizinischer Versorgung, der im militärischen Kontext besonders relevant ist. Internationale Erfahrungen zeigen, dass PAs durch ihre langfristige Verwendung in einer Einheit oder Einrichtung eine konstante medizinische Betreuung sicherstellen können. Diese Kontinuität ermöglicht:

  • frühzeitige Erkennung gesundheitlicher Veränderungen
  • bessere Nachverfolgung von Behandlungsverläufen
  • gesteigerte Akzeptanz medizinischer Maßnahmen innerhalb der Truppe
  • Reduktion von Informationsverlusten bei Personalwechseln
Gerätekontrolle bei Dienstübernahme.
Gerätekontrolle bei Dienstübernahme.
Foto: Hendrik Bollen, PA Jobs

Im militärischen Kontext ist dies unmittelbar mit Einsatzfähigkeit, Belastbarkeit und Auftragserfüllung der Soldaten verknüpft. Darüber hinaus wird die Bundeswehr wegen der sich wandelnden geopolitischen Bedrohungslage und der deswegen veränderten Planungsvorgaben der NATO um rund 80.000 auf 260.000 aktive Männer und Frauen wachsen. Zudem soll es 200.000 Reservisten geben, deren Zahl vor allem mit dem neuen Wehrdienst gesteigert werden soll. Damit ist auch ein erhöhter Bedarf an Begutachtung zu erwarten. Gerade hier könnten durch den Einsatz von PAs in der direkten und patientennahen Versorgung Ressourcen geschaffen werden, um die Truppenärzte im delegierbaren Aufgabengebiet zu entlasten. Das würde die Versorgungsqualität sowie das Versorgungsangebot für die Truppe stärken.

Weiteres Vorgehen und Fazit

Vor dem Hintergrund der dargestellten Potenziale und Herausforderungen war und ist die Einführung des Berufsbildes PA im SanDstBw zielführend und richtig. Die Einsatzmöglichkeiten und das Tätigkeitsfeld von PAs variieren je nach Einsatzort und ärztlicher Leitung aktuell noch stark. Um diese anzugleichen und die Berufsgruppe gewinnbringend und folgerichtig im SanDstBw in der patientennahen Versorgung einzusetzen, sollten nachfolgende Punkte zwingend in den Entscheidungsprozess einfließen. Konkret wird empfohlen:

  1. Feste Zuordnung und Identifikation weiterer Einsatzorte mit Fokus auf ambulante Strukturen wie beispielweise SanUstgZ, Sanitätsversorgungszentrum (SanVersZ), Facharztzentrum (FachArztZ).
  2. Eine langfristige Verwendung zur Sicherstellung von Kontinuität.
  3. Erstellung von klaren Aufgaben-, Delegations- und Kompetenzprofilen.
  4. Interprofessionelle Teamentwicklung und klare „Standard Operating Procedures“ (SOPs) — Definition von Verantwortlichkeiten, Delegationsregelungen, Schulungs- und Fortbildungsanforderungen, Schnittstellen zwischen Pflege, Ärzteschaft und Verwaltung.
  5. Nutzung als stabilisierender Faktor im medizinischen Grundbetrieb, sowie Erarbeitung von Einsatzmöglichkeiten im Einsatz.
  6. Evidenzbasierte Evaluation an ausgewählten Standorten — z. B. in Bundeswehrkrankenhäusern oder sanitätsdienstlichen Einrichtungen mit einer hohen Personalbelastung – begleitende Datenerhebung und wissenschaftliche Begleitung: Erhebung von Versorgungseffizienz, Qualitätsindikatoren, Akzeptanz, Mitarbeiterzufriedenheit, Versorgungsqualität etc.
  7. Darauf aufbauend Erstellung von klaren Karriereprofilen/-pfaden zum zielgerichteten Einsatz der Personalentwicklung.

Diese Maßnahmen wird die Unterabteilung „Militärärztliche Beratung“ im Unterstützungskommando unter Einbindung des Kommando Gesundheitsversorgung in 2026 angehen, um die medizinische Versorgung der Truppe fortlaufend und nachhaltig zu stabilisieren und die Attraktivität des SanDstBw weiter zu erhöhen. Hierzu werden in 2026 beginnend, Informationsveranstaltungen u.a. mit den jeweiligen ärztlichen Leitungen der SanUstgZ bzw. SanVersZ stattfinden, um eine professionelle Begleitung des bereits implementierten Berufsbildes zu ermöglichen und entsprechende Handlungssicherheit zu schaffen. Auch sollen für PAs gezielte Fortbildungsveranstaltungen sowie eine Evaluation der aktuellen Einsätze stattfinden.

Fazit

Der PA stellt ein vielversprechendes Berufsbild dar — mit zunehmender Bedeutung im deutschen Gesundheitswesen und nachweisbaren Vorteilen hinsichtlich Effizienz, Entlastung ärztlicher Dienste und Patientenzufriedenheit. Für den ZSanDstBw könnten PAs eine flexible, akademisch qualifizierte Ergänzung darstellen — insbesondere zur Entlastung bei Routine-, Diagnostik- und Verwaltungsaufgaben, aber auch zur Stabilisierung der Versorgung in kleineren oder mobilen sanitätsdienstlichen Einheiten. Internationale militärische Erfahrungen zeigen, dass PAs eine wirksame Ergänzung der ärztlichen Versorgungssysteme darstellen. Sie tragen zur Entlastung von Truppenärzten, zur Sicherstellung kontinuierlicher medizinischer Präsenz und zur Verbesserung der Versorgungsqualität bei. Für die Bundeswehr bietet der PA ein hohes Potential zur strukturellen Stärkung des Sanitätsdienstes, insbesondere im Bereich der regionalen Versorgung und Einsatzvorbereitung. Daten internationaler Erhebungen zeigen, dass PAs bei entsprechender Delegation und in multiprofessionellen Teams zu einer hohen Patientenzufriedenheit führen und Versorgungslücken schließen können. Gerade an kleineren Standorten oder bei wechselnder ärztlicher Dienstpräsenz könnte ein PA als konstante, kontinuierlich verfügbare Bezugsperson fungieren — was Kontinuität der Versorgung und Nachsorge verbessern würde. Übertragbar auf das militärische Setting, könnten PAs perspektivisch in mobilen Einheiten und auch in Auslandseinsätzen bzw. einer besonderen Auslandsverwendung eingesetzt werden. Die Unterabteilung „Militärärztliche Beratung“ im Unterstützungskommando der Bundeswehr wird den Gesamtprozess PA fortlaufend evaluieren und anpassen.

Literarturverzeichnis beim Verfasser

 

Für die Verfasser
Hauptmann Florian Vogel
Unterabteilung „Militärärztliche Beratung“ Unterstützungskommando der Bundeswehr
Fontainengraben 150
53123 Bonn

 

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