Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) wurde am 1. Oktober 2012 im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr gegründet. In dem neuen Amt werden die Aufgaben des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung, des Bundesamtes für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr und Nutzungsaufgaben, die bisher von anderen zivilen und militärischen Organisationsbereichen wahrgenommen wurden, zusammengeführt. Das neue Amt trägt seitdem die durchgängige Verantwortung von der Erarbeitung technischer Lösungsvorschläge über Realisierung und Nutzungssteuerung bis hin zur Aussonderung und Verwertung von Wehrmaterial

Das Referat BAAINBw U3.5
Das BAAINBw untergliedert sich in eine Reihe von Abteilungen. Sanitätsmaterial als Teilmenge des Wehrmaterials wurde der Abteilung U – Land-Unterstützung zugeordnet. Die zunächst zwei dafür zuständigen Referate U3.4 und U3.5 wurden im Januar zu U3.5 (neu) zusammengelegt.
Das dabei entstandene Referat war fachtechnisch zuständig für die Bereiche „Wehrpharmazie, Sanitätseinrichtungen und Sanitätsausstattungen”. Das Spektrum an Projekten bzw. Produkten reichte von Arzneimitteln über Medizin- und Analysentechnik bis hin zu Einrüstsätzen für Fahrzeuge, Container, Schiffe und Flugzeuge. Darin enthalten waren auch Großprojekte wie die landgestützte Verwundeten-Dekontaminationseinrichtung oder die Mobile Sauerstofferzeugungs- und Abfüllanlage.
Das Produktspektrum umfasste zudem Medizinprodukte, bei denen es sich um reine Softwareanwendungen inklusive entsprechender Hardware handelt, wie beispielsweise Patientendaten-Managementsysteme für Krankenhäuser. Hinzu traten Projekte und Zuwendungen im Rahmen der sanitätsdienstlichen Forschung und Entwicklung, Länderabgaben zur humanitären Hilfeleistung, internationale Kooperations- und Beschaffungsvorhaben, aber auch die Versorgung mit Einzelverbrauchsgütern Sanitätsmaterial (EVGSan) wie z. B. Arzneimitteln.
Das Aufgabenspektrum beinhaltete dabei jeweils auch die Wahrnehmung der Materialverantwortung für die Einsatzreife und daraus abgeleitet Aufgaben im Rüstungs- und Nutzungsmanagement für das zugewiesene Materialspektrum.

In diesem Materialsegment besteht dadurch eine besondere Herausforderung, dass für weite Teile des Materials vergleichsweise kurze Innovationszyklen vorherrschen. Wesentliche Gründe dafür sind neben dem stetigen Fortschritt in Medizin und Pharmazie vor allem auch die Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben sowie Auflagen und Vorgaben von Fachgesellschaften und Standesorganisationen. Erhebliche Teile des Materials sind zudem mit infrastrukturellen Abhängigkeiten verknüpft (z.B. Röntgengeräte, Kernspintomographen) und bedingen dadurch einen hohen koordinativen Abstimmungsbedarf in der Realisierung.
Das neue Referat umfasste 53 Dienstposten, die für ca. 3600 fähigkeitsbezogene Materialplanungsobjekte (MPO) zuständig waren. Die MPO wiederum teilten sich in ca. 9100 Materialnummern für Geräte/Systeme (Anlagegüter) auf. Hinzu traten noch ca. 48000 Materialnummern für Einzelverbrauchsgüter. Mit rund 200 Rüstungsprojekten war die Auslastung von Beginn an enorm hoch.
Ebola-Ausbruch in Westafrika
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr als Hauptnutzer der Produkte war zu diesem Zeitpunkt neben der sanitätsdienstlichen Versorgung des Grundbetriebes in nahezu jedem Einsatzgeschehen intensiv beteiligt. Das abzudeckende Fähigkeitsspektrum gewährt daher eher selten langfristige Einführungsphasen für neues Material, wie das Beispiel Ebola Ende 2014 sehr anschaulich demonstrierte. Aufgrund des damaligen Ebola-Ausbruches in Westafrika wurde eine Neubewertung der zur Verfügung stehenden Befähigung der Bundeswehr zum Transport und zur Behandlung von hochinfektiösen Patienten erforderlich. Im Rahmen des ressortübergreifenden Ansatzes der Bundesregierung wurde die Befähigung „Transport hochinfektiöser Patienten an Bord eines Luftfahrzeuges“ als Fähigkeitslücke identifiziert. Ziel war es, eine möglichst bruchfreie medizinische Versorgung deutscher Staatsangehöriger auch im Ausland sicherzustellen.
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) erließ dazu am 23. September 2014 die „Weisung zur kurzfristigen Einführung einer Ausstattung für den Transport hochinfektiöser Patienten an Bord eines Luftfahrzeuges der Bundeswehr“. BAAINBw wurde beauftragt, geeignete Patiententransportisolatoren (PTI) zu identifizieren, die Marktverfügbarkeit und deren luftfahrrechtliche Zulassung zu prüfen sowie bis zu 20 PTI in weniger als drei Wochen zu beschaffen. Gemeinsam mit den Luftfahrtexperten aus der Abteilung L des BAAINBw wurde innerhalb einer Woche eine Stellprobe am Flughafen Köln-Wahn für zwei sofort verfügbare Produkte organisiert.
Dazu wurden dort ein Airbus A310 und eine Transall C-160, jeweils in der Ausstattung für eine medizinische Evakuierung, die Sanitätsvariante eines Fuchs Transportpanzers und zwei Krankenkraftwagen zusammengezogen. Experten aus allen Bereichen der Bundeswehr begutachteten gemeinsam mit Fachleuten der Firmen Lufthansa Technik und Airbus Defense and Space die Produkte in den jeweiligen Transportumgebungen. Be- und Entladevorgänge wurden mit den Systemen ebenso erprobt wie auch die Einrüstung auf Personen Transport Einheiten und auf die in der Bundeswehr genutzten Tragesysteme.


Zur Bewältigung der vorherrschenden Pandemie waren jedoch nicht nur persönliche Schutzausstattungen zur Vermeidung der Ausbreitung, sondern auch erhöhte Kapazitäten an Medizin- und Laborgeräten erforderlich, um die uneingeschränkte Diagnostik und Therapie sicherzustellen. Das Portfolio erstreckte sich hierbei von Computertomographen über Beatmungs- und Patientenüberwachungsgeräte bis hin zu Maskenprüfgeräten.
Eine Übersicht der unterschiedlichen Geräte entlang der Anwendungsbereiche ist in Tabelle 1 dargestellt. Hierbei wurde der Fokus zu Beginn der pandemischen Lage auf die Therapie von mit CoViD-19 infizierten Patienten gelegt. Dabei stellten Beatmungsgeräte aufgrund der teils kritisch verlaufenden Symptomatik der Atemwegsbeschwerden eine wesentliche und begrenzte Ressource dar. Noch marktverfügbare Geräte wurden daher frühzeitig durch das BAAINBw für die Bundeswehr vertraglich gebunden. Insgesamt wurde die Beschaffung für 325 Beatmungsgeräte der Kategorien Intensiv-, Transport- und Notfallbeatmungsgeräte eingeleitet.
Darüber hinaus stellte sich die Bereitstellung von Diagnostik-Kapazitäten als wesentlich dar. Hierbei lag der Schwerpunkt auf dem Nachweis des Virus mittels der Methode Polymerase-Kettenreaktion (kurz PCR). Die Geräte sollten dabei frühzeitig bereits auf Ebene der Sanitätsversorgungszentren ausgebracht werden. Insgesamt erstreckte sich das hierfür erforderliche Portfolio von Geräten, die auch ohne medizinisches Laborpersonal betrieben werden können, bis hin zu Kleiderschrank großen vollautomatischen Pipettiersystemen für die medizinischen Labore der Bundeswehrkrankenhäuser. Insgesamt wurde die Beschaffung von über 300 neuen Labor- und Analysegeräten eingeleitet, von denen bis Ende drittes Quartal 2020 ein Großteil ausgeliefert wurde.
Einsatzvorrat für die Very High Readiness Joint Task Force (VJTF) und Dynamisches Beschaffungssystem
Ebenfalls als große Herausforderung erwies sich die Beschaffung des Einsatzvorrates von Einzelverbrauchsgütern Sanitätsmaterial für VJTF 2023. Diese wurde von Herrn Staatssekretär Zimmer im September 2020 ursprünglich mit der Zeitvorgabe 31. Dezember 2021 angewiesen. Das dadurch angeforderte Artikelspektrum beinhaltete rund 1.600 verschiedene Arzneimittel und Medizinprodukte. Der Beginn des überaus ambitionierten Auftrages verlief schleppend und war für alle Beteiligten bisweilen frustrierend, da nahezu alle Ausschreibungen erfolglos blieben. Erst die Einführung eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) im zweiten Quartal 2021 führte zu besseren Ergebnissen.

Dynamische Beschaffungssysteme dienen der Beschaffung marktüblicher Leistungen. Hierunter fallen auch Medizinprodukte und Arzneimittel. Es ist ein voll-elektronisches Verfahren, in dem die Leistungen im Rahmen von Einzelvergaben unter Beteiligung aller Teilnehmer des Bieterpools in den Wettbewerb gestellt und vergeben werden. Die verkürzte Angebotsfrist von mindestens 10 Tagen (im Vergleich zu mindestens 30 Tagen bei einer öffentlichen Vergabe) führte zu einer erheblichen Beschleunigung der Beschaffung.
Die Einrichtung des DBS erfolgte über eine (EU-)weite Bekanntmachung. Dabei wird zunächst eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Zur Einreichung der Teilnahmeanträge für die Aufnahme in den Bieterpool ist eine einmalige Frist von 30 Tagen einzuhalten. Für alle folgenden Teilnahmeanträge können sich interessierte Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Bestehens des Beschaffungssystems bewerben.
Die Teilnahme am DBS reduziert den bürokratischen Aufwand, da die Anbieter erforderliche Unterlagen nur einmal für die gesamte Laufzeit einreichen müssen. Die Maßnahme fand bei der Industrie insbesondere aufgrund der Flexibilität sehr großen Zuspruch. Bereits zu Beginn konnten mehr als 60 Unternehmen für die Teilnahme gewonnen werden. Innerhalb eines Jahres wurden damit mehr als 1.000 Artikel mindestens einmal oder sogar mehrmals ausgeschrieben und dadurch mehr als 80% des Bedarfsumfangs vergeben.
Dem Paretoprinzip folgend erwiesen sich die verbleibenden 20% jedoch als umso größere Herausforderung. In vielen Fällen konnte die Industrie die geforderten Beschaffungsumfänge, Verfalldaten (VD) sowie eine Lieferung bis Ende 2021 nicht erfüllen. Letztendlich führte eine ganze Kaskade von verschiedenen Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis:
Neben der Anpassung der nachgefragten Mengen, Ausschreibungen mit „Optionen“, Sukzessiv- Lieferverträgen sowie Anpassung der VD waren vor allem die Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge und auch Bestellungen auf Online-Plattformen, bei Pharmagroßhändlern und Vollsortimentern besonders erfolgreich. Dadurch konnten auch weitere zwischenzeitlich erteilte Beschaffungsaufträge wie z.B. für die Unterstützung deutscher Kräfte in der Slowakei erfolgreich bewältigt werden.
Sanitätsdienstliche Rüstung für Landes- und Bündnisverteidigung
Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 hat sich die Dynamik bei der Rüstung von Sanitätsmaterial noch einmal erheblich verschärft. Insbesondere Systeme, welche der Sanitätsdienst zum Aufbau der Rettungskette benötigt, stehen dabei ganz besonders im Blickpunkt. Bei diesen Beschaffungen handelt es sich in vielen Fällen um sogenannte 25-Millionen-Euro-Vorlagen. Rüstungsinvestitionen unterliegen in Deutschland der politischen Kontrolle.
Alle Beschaffungs- und Entwicklungsprojekte der Bundeswehr mit einem Investitionsvolumen von 25 Millionen Euro oder mehr bedürfen vor Vertragsschluss der gesonderten Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Der Haushaltsausschuss erhält für jedes betreffende Rüstungsprojekt das endverhandelte Vertragswerk beziehungsweise den finalen Entwurf der Regierungsvereinbarung nebst kurzer Erläuterung.
Diese Unterlagen werden allgemein als 25-Millionen-Euro-Vorlagen bezeichnet. Seit geraumer Zeit laufen aus diesen Projekten sowohl containergestützte als auch zeltbasierte Einsatzsysteme zu. Das erste in einer mittlerweile längeren Kette von 25-Millionen-Euro-Vorlagen, welche BAAINBw U7 für den Sanitätsdienst der Bundeswehr umgesetzt hat, ist der Geschützte Verwundeten-Transportcontainer (GVTC).










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