Zahnärzte der Bundeswehr müssen auch unter Einsatzbedingungen chirurgische Notfälle sicher beherrschen. Der Beitrag zeigt, welche Kompetenzen heute gefordert sind und wie die Bundeswehr darauf vorbereitet.
Der Zahnarzt der Bundeswehr sichert die zahnärztliche Versorgung der ihm anvertrauten Soldaten – in Frieden, Krise und Krieg – im Inland, wie im Auslandseinsatz. Dabei ist er mitunter der erste und einzige Behandler vor Ort: kein Fachkollege in der Nähe, keine Überweisung möglich, keine zweite Meinung verfügbar. Gerade im Auslandseinsatz im Rahmen der Bündnisverteidigung an der NATO-Ostflanke oder auf einem Schiff der Marine muss er zahnärztlich-chirurgische Notfallsituationen eigenverantwortlich und sicher beherrschen.
Die sicherheitspolitische Zeitenwende nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hat diese Anforderung neu in den Fokus gerückt. Die konsequente Ausrichtung der Bundeswehr auf Landes- und Bündnisverteidigung, die dauerhafte Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen sowie das Artikelgesetz Zeitenwende vom Januar 2025 mit seiner expliziten Stärkung des Sanitätsdienstes erhöhen den Bedarf an chirurgisch kompetenten Truppenzahnärzten.
Dieser Beitrag beschreibt, welche zahnärztlich-chirurgischen Grundfähigkeiten gefordert sind, welche typischen Fälle auch ohne Weiterbildung zum Oralchirurgen sicher bewältigt werden müssen – und wie die Bundeswehr bereits heute die Grundlagen dafür schafft.
Das zahnärztlich-chirurgische Kompetenzprofil des Truppenzahnarztes
In den 115 Sanitätsversorgungszentren, 22 Sanitätszentren und 13 Facharztzentren sind zahnärztliche Behandlungseinrichtungen integriert, in denen Truppenzahnärzte die zahnmedizinische Versorgung sicherstellen. Insbesondere in Behandlungseinrichtungen mit nur einem Zahnarzt muss der Truppenzahnarzt allein entscheiden und handeln. Das Spektrum zahnärztlich-chirurgischer Situationen, das er sicher beherrschen muss, umfasst:
- Einfache Zangenextraktion ein- und mehrwurzeliger Zähne
- Chirurgische Extraktion (und gegebenenfalls Osteotomie) von Wurzelresten oder frakturierten Zähnen
- Wundverschluss und Nahttechniken
- Abszessinzision und Drainage
- Versorgung von Nachblutungen
- Erkennen und Erstversorgung einfacher dentaler Traumata
Dies ist kein Spezialprogramm – es ist Basisversorgung. Die genannten Fähigkeiten sind zudem im Curriculum für einzuweisende Offiziere im Sanitätsdienst Zahnmedizin (ARD-872/0-4005a) bereits verpflichtend verankert und zu dokumentieren – ein Rahmen, der die Grundlage für einen systematischen Kompetenzerwerb bietet.
Typische Fälle – beherrschbar für jeden Truppenzahnarzt
Zwei Fallkonstellationen illustrieren exemplarisch, mit welchen zahnärztlich-chirurgischen Situationen der Truppenzahnarzt im Inland und im Ausland konfrontiert wird – und die er sicher und eigenständig lösen muss.
Fall 1: Längsfrakturierter, wurzelkanalbehandelter Zahn. Wurzelkanalbehandelte Zähne sind durch den Substanzverlust und die veränderte Dentinstruktur frakturanfälliger. Eine Längsfraktur ist oft erst intraoperativ eindeutig zu identifizieren.
Der Truppenzahnarzt muss in der Lage sein, auch fragmentierte und chirurgisch anspruchsvollere Extraktionen sicher durchzuführen – einschließlich sorgfältiger Wundsäuberung, Kürettage und primärem Wundverschluss. Gerade im Auslandseinsatz ist ein offenes Wundmanagement häufig keine Option.










