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Zahnärztlich-chirurgische Grundkompetenz im wichtigen truppenzahnärztlichen Dienst

Combat Ready im Behandlungsstuhl

Zahnärzte der Bundeswehr müssen auch unter Einsatzbedingungen chirurgische Notfälle sicher beherrschen. Der Beitrag zeigt, welche Kompetenzen heute gefordert sind und wie die Bundeswehr darauf vorbereitet.

Der Zahnarzt der Bundeswehr sichert die zahnärztliche Versorgung der ihm anvertrauten Soldaten – in Frieden, Krise und Krieg – im Inland, wie im Auslandseinsatz. Dabei ist er mitunter der erste und einzige Behandler vor Ort: kein Fachkollege in der Nähe, keine Überweisung möglich, keine zweite Meinung verfügbar. Gerade im Auslandseinsatz im Rahmen der Bündnisverteidigung an der NATO-Ostflanke oder auf einem Schiff der Marine muss er zahnärztlich-chirurgische Notfallsituationen eigenverantwortlich und sicher beherrschen.

Die sicherheitspolitische Zeitenwende nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hat diese Anforderung neu in den Fokus gerückt. Die konsequente Ausrichtung der Bundeswehr auf Landes- und Bündnisverteidigung, die dauerhafte Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen sowie das Artikelgesetz Zeitenwende vom Januar 2025 mit seiner expliziten Stärkung des Sanitätsdienstes erhöhen den Bedarf an chirurgisch kompetenten Truppenzahnärzten.

Dieser Beitrag beschreibt, welche zahnärztlich-chirurgischen Grundfähigkeiten gefordert sind, welche typischen Fälle auch ohne Weiterbildung zum Oralchirurgen sicher bewältigt werden müssen – und wie die Bundeswehr bereits heute die Grundlagen dafür schafft.

Das zahnärztlich-chirurgische Kompetenzprofil des Truppenzahnarztes

In den 115 Sanitätsversorgungszentren, 22 Sanitätszentren und 13 Facharztzentren sind zahnärztliche Behandlungseinrichtungen integriert, in denen Truppenzahnärzte die zahnmedizinische Versorgung sicherstellen. Insbesondere in Behandlungseinrichtungen mit nur einem Zahnarzt muss der Truppenzahnarzt allein entscheiden und handeln. Das Spektrum zahnärztlich-chirurgischer Situationen, das er sicher beherrschen muss, umfasst:

  • Einfache Zangenextraktion ein- und mehrwurzeliger Zähne
  • Chirurgische Extraktion (und gegebenenfalls Osteotomie) von Wurzelresten oder frakturierten Zähnen
  • Wundverschluss und Nahttechniken
  • Abszessinzision und Drainage
  • Versorgung von Nachblutungen
  • Erkennen und Erstversorgung einfacher dentaler Traumata

Dies ist kein Spezialprogramm – es ist Basisversorgung. Die genannten Fähigkeiten sind zudem im Curriculum für einzuweisende Offiziere im Sanitätsdienst Zahnmedizin (ARD-872/0-4005a) bereits verpflichtend verankert und zu dokumentieren – ein Rahmen, der die Grundlage für einen systematischen Kompetenzerwerb bietet.

Typische Fälle – beherrschbar für jeden Truppenzahnarzt

Zwei Fallkonstellationen illustrieren exemplarisch, mit welchen zahnärztlich-chirurgischen Situationen der Truppenzahnarzt im Inland und im Ausland konfrontiert wird – und die er sicher und eigenständig lösen muss.

Fall 1: Längsfrakturierter, wurzelkanalbehandelter Zahn. Wurzelkanalbehandelte Zähne sind durch den Substanzverlust und die veränderte Dentinstruktur frakturanfälliger. Eine Längsfraktur ist oft erst intraoperativ eindeutig zu identifizieren.

Der Truppenzahnarzt muss in der Lage sein, auch fragmentierte und chirurgisch anspruchsvollere Extraktionen sicher durchzuführen – einschließlich sorgfältiger Wundsäuberung, Kürettage und primärem Wundverschluss. Gerade im Auslandseinsatz ist ein offenes Wundmanagement häufig keine Option.

Längsfrakturierter, wurzelkanalbehandelter Zahn 46 mit sichtbarem Fragment vor der Extraktion.
Längsfrakturierter, wurzelkanalbehandelter Zahn 46 mit sichtbarem Fragment vor der Extraktion.
Foto: Bundeswehr/J. Grötschel

Fall 2: Parodontalabszess regio 46. Der Parodontalabszess gehört zu den zahnärztlichen Notfallsituationen im Einsatz. Schwellung, Druckschmerz und Foetor ex ore – der klinische Befund ist eindeutig. Die Therapie der Wahl ist die Inzision und Drainage mit Einlage eines Drainagestreifens, bei Persistenz ergänzt durch systemische Antibiotikagabe. Dieser Eingriff muss sicher beherrscht werden: Ein nicht oder unzureichend entlasteter Abszess kann sich in einigen Stunden zur lebensbedrohlichen Raumforderung ausweiten.

Zustand nach Entfernung des längsfrakturierten Zahnes 46 –
Wundverschluss mit Hämostyptikum und Naht.
Zustand nach Entfernung des längsfrakturierten Zahnes 46 – Wundverschluss mit Hämostyptikum und Naht.
Foto: Bundeswehr/J. Grötschel

Besondere Anforderungen im Auslandseinsatz

Laut NATO-Standard (STANAG 2466 Med) wird jeder Soldat vor einem Einsatz in eine Dental Fitness Class (DFC) eingestuft. Ziel ist es, aus zahnärztlicher Sicht einsatzfähige Kräfte zu verlegen. Die DFC-Einstufung ist dabei kein Ersatz für eine kontinuierliche truppenzahnärztliche Begleitung im Einsatz – sie unterstreicht vielmehr, dass überall, wo Truppenärzte eingesetzt werden, auch Truppenzahnärzte gebraucht werden.

Die Praxis zeigt: Zwischen 124 und 172 von 1.000 Soldaten suchen jährlich den Zahnarzt im Einsatz auf; Zahnschmerzen sind dort der zweithäufigste Grund für einen Arztbesuch nach Kopf-
schmerzen.

Häufig sind Perikoronitiden – Entzündungen um teilretinierte Weisheitszähne. Eine frühzeitige Behandlung, etwa durch Entfernung der bedeckenden Schleimhaut oder gezielte Extraktion, kann einer Abszessentstehung effektiv vorbeugen. Dentale Notfälle, die eine Repatriierung (MEDEVAC) erfordern, sind durch konsequente Vorbehandlung und zahnärztlich-chirurgische Grundkompetenz des Truppenzahnarztes in vielen Fällen vermeidbar.

Im Einsatz gilt: keine Überweisung, kein Fachzahnarzt in der Nähe, eingeschränkte Ausrüstung, oft schwierige Hygienebedingungen. Die Extraktion muss sitzen. Die Inzision muss sitzen. Der Truppenzahnarzt trägt die volle Verantwortung – medizinisch und truppenzahnärztlich.

Ausbildungsstand und vorhandene Strukturen

Die Mundgesundheit der Bevölkerung – und damit auch der Soldaten – hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend verbessert (Vgl. Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie, DMS 6). Abszesse und extraktionsbedürftige Befunde sind seltener geworden. Das bedeutet: Die chirurgische Routine, die sich früher im täglichen Betrieb fast von selbst ergab, muss heute aktiv und systematisch erworben und erhalten werden.

Bundeswehrzahnärzte absolvieren ihr Studium an zivilen Universitäten – mit teils erheblichen Unterschieden in der praktischen Ausbildungstiefe je nach Hochschulstandort, gerade im Bereich der zahnärztlichen Chirurgie. Nicht überall werden Weisheitszähne eigenständig extrahiert, nicht überall Osteotomien am Patienten durchgeführt. Der chirurgische Ausbildungsstand ist daher bei Approbation heterogen.

Die Bundeswehr hat auf diesen Umstand bereits reagiert: Im Curriculum für einzuweisende Offiziere im Sanitätsdienst Zahnmedizin (ARD-872/0-4005a) ist der Kompetenzerwerb in der zahnärztlichen Chirurgie verpflichtend geregelt.

Es umfasst unter anderem die Planung und Durchführung zahnärztlich-chirurgischer Behandlungen (Zahnextraktion, Osteotomie, Abszesseröffnung, Blutstillung, Nahttechniken) sowie die Zusammenarbeit mit Fachzahnärzten für Oralchirurgie in den zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen und mit Fachärzten für MKG-Chirurgie in den fünf Bundeswehrkrankenhäusern. Dieser strukturierte Rahmen bietet – konsequent umgesetzt und aktenkundig dokumentiert – eine solide Grundlage für flächendeckenden Kompetenzerwerb.

Darüber hinaus leisten die Bundeswehrkrankenhäuser mit ihren zahnärztlichen und MKG-chirurgischen Abteilungen, die regionalen zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen mit Fachzahnärzten für Oralchirurgie sowie die DGWMP-Fortbildungsangebote wichtige chirurgische Ausbildungsarbeit.

Dass 86 % der befragten Bundeswehrzahnärzte dennoch einen Ausbau des Fortbildungsangebotes im chirurgischen Bereich fordern, zeigt nicht fehlende Strukturen, sondern den Willen, vorhandene Angebote weiter auszubauen und noch konsequenter zu nutzen.

Parodontalabszess regio 46 - klinischer Befund mit Schwellung vor Drainage.
Parodontalabszess regio 46 - klinischer Befund mit Schwellung vor Drainage.
Foto: Bundeswehr/J. Grötschel

Kompetenzerwerb und -erhalt

Die zahnärztlich-chirurgische Grundkompetenz des Truppenzahnarztes ist keine Frage der Spezialisierung – sie ist Systemvoraussetzung. Die bestehenden Strukturen bieten dafür eine gute Basis; entscheidend ist ihre konsequente und dokumentierte Umsetzung:

  • Verpflichtende oralchirurgische Rotationen in Bundeswehrkrankenhäusern oder zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen mit Fachzahnarzt für Oralchirurgie – direkt nach der Postuniversitären modularen Ausbildung, nach Führungsverwendungen und zur Auffrischung vor Auslandseinsätzen, gemäß dem bereits bestehenden Curriculum ARD-872/0-4005a.
  • Aktenkundige Dokumentation der durchgeführten Eingriffe (chirurgische Extraktion, Osteotomie, Abszessinzision, Wundverschluss) als nachweisbarer Beleg des Kompetenzerwerbs.

 

Zustand nach marginaler zahnärztlich-chirurgischer Abszessentlastung mit eingebrachtem Drainagestreifen.
Zustand nach marginaler zahnärztlich-chirurgischer Abszessentlastung mit eingebrachtem Drainagestreifen.
Foto: Bundeswehr/J. Grötschel

Fazit

Combat ready im Behandlungsstuhl: Das ist keine Metapher, sondern eine truppenzahnärztliche Grundforderung. Abszessinzision, Zahnextraktion, Wundverschluss – das sind keine Spezialmaßnahmen, sondern das Handwerk, das im Einsatz gebraucht wird. Die in diesem Beitrag dargestellten Fallbeispiele zeigen, dass diese Situationen im In- und Ausland vorkommen – auch wenn sie durch die verbesserte Mundgesundheit seltener geworden sind als früher.

Die Bundeswehr verfügt über alle institutionellen Voraussetzungen, um zahnärztlich-chirurgische Grundkompetenz systematisch zu sichern: ein verpflichtendes Curriculum, erfahrene Bundeswehrkrankenhäuser, Fachzahnärzte für Oralchirurgie in den zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen, etablierte Fortbildungsstrukturen. Was es braucht, ist die konsequente und dokumentierte Umsetzung des bestehenden Rahmens – und die intrinsische Bereitschaft jedes einzelnen Truppenzahnarztes, sich die notwendigen Fähigkeiten aktiv zu erhalten. Der Sanitätsdienst der Bundeswehr der Zeitenwende kann sich chirurgische Unsicherheit im Einsatz nicht leisten.

Literaturverzeichnis beim Verfasser

Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2/26

 

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Verwendete Schlagwörter

zahnärzlich-chirurgischzahnärztlich

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