Anzeige
NewsZahnmedizin

Antibiotika in der Zahnmedizin: rationale Indikation statt Routine

Antibiotika gehören in der Zahnmedizin zu den am häufigsten eingesetzten Arzneimitteln. Ihr Nutzen ist in definierten Situationen unbestritten, zugleich sind Fehl- und Überverordnungen im klinischen Alltag ein relevantes Problem. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Resistenzentwicklungen und potenzieller Nebenwirkungen ist ein rationaler Einsatz entscheidend. Dies gilt sowohl für die antibiotische Prophylaxe, die nur bei klarer Indikation erfolgen sollte, als auch für die Therapie odontogener Infektionen, bei der Antibiotika die ursächliche Behandlung ergänzen, nicht ersetzen. 

Antibiotika gehören in der Zahnmedizin zu den am häufigsten eingesetzten Arzneimitteln.
Antibiotika gehören in der Zahnmedizin zu den am häufigsten eingesetzten Arzneimitteln.
Foto: Pexels / Klaus Nielsen

Gerade im wehrmedizinischen Kontext kommt diesem Thema besondere Bedeutung zu, da odontogene Infektionen und vermeidbare Therapieversäumnisse die Einsatzbereitschaft beeinträchtigen können. Eine besondere Herausforderung ist die Angabe einer Penicillinallergie. Da viele berichtete Unverträglichkeiten keine gesicherte Allergie darstellen, kann eine strukturierte Risikostratifizierung helfen, den Einsatz weniger wirksamer Alternativantibiotika zu vermeiden.

Antibiotikaprophylaxe

Für die antibiotische Prophylaxe gilt in der Zahnmedizin ein zurückhaltender Ansatz. Sie sollte nicht routinemäßig, sondern nur in ausgewählten Risikokonstellationen erfolgen. Die Indikation zur Endokarditisprophylaxe ist heute auf wenige klar definierte Situationen beschränkt. Sie besteht nur bei Hochrisikopatienten und nur bei zahnärztlichen Eingriffen mit Manipulation des Gingivagewebes, der periapikalen Region und bei Perforation der Mundschleimhaut. Zu den kardialen Hochrisikokonstellationen zählen insbesondere Zustand nach infektiöser Endokarditis, chirurgisch oder kathetergestützt implantierte Herzklappenprothesen beziehungsweise prothetisches Material nach Klappenrekonstruktion, bestimmte angeborene zyanotische Herzfehler sowie ventrikuläre Unterstützungssysteme. Darüber hinaus sollte eine Prophylaxe bei kathetergestützter Mitral- oder Trikuspidalklappenrekonstruktion erwogen werden; bei herztransplantierten Patienten kann sie im Einzelfall erwogen werden.

Die empfohlenen Antibiotikaregime zur Endokarditisprophylaxe nach den neuen ESC-Leitlinien von 2023 sind in Tabelle 1 zusammengefasst. Die Gabe erfolgt als Einmaldosis 30 bis 60 Minuten vor dem Eingriff.

Clindamycin wird nicht mehr empfohlen aufgrund des erhöhten Risikos für Clostridioides-difficile-Infektionen. Neben der Antibiotikaprophylaxe ist die Aufrechterhaltung einer optimalen Mundhygiene und regelmäßige zahnärztliche Betreuung entscheidend für die Endokarditisprophylaxe, da die meisten Bakteriämien durch alltägliche Aktivitäten wie Zähneputzen entstehen.

Übersichtstabelle mit Dosierungsempfehlungen für Antibiotika bei Erwachsenen unterteilt nach Applikationsart und Indikation
*Nicht bei anamnestischer Anaphylaxie, Angioödem oder Urtikaria nach Penicillin- oder Ampicillingabe
Foto: A. Schmid

Eine routinemäßige antibiotische Prophylaxe allein aufgrund einer Gelenkprothese wird bei gesunden Patienten hingegen nicht empfohlen.

Auch außerhalb der Endokarditisprophylaxe ist Zurückhaltung geboten. Bei der Insertion von dentalen Implantaten kann eine präoperative Einzeldosis Amoxicillin erwogen werden, der Nutzen einer routinemäßigen Antibiotikagabe bei unkomplizierten Eingriffen ist jedoch umstritten. Auch bei chirurgischen Weisheitszahnentfernungen lässt sich zwar eine Reduktion postoperativer Infektionen und der Alveolitis sicca zeigen, der absolute Nutzen bleibt jedoch begrenzt. Eine prolongierte Antibiotikaprophylaxe über die perioperative Einmalgabe hinaus zeigt keinen gesicherten Zusatznutzen. Insgesamt ist bei unkomplizierten Eingriffen an gesunden Patienten eine restriktive, risikoadaptierte Indikationsstellung angezeigt.

Antibiotikatherapie bei  odontogenen  Infektionen

Bei odontogenen Infektionen steht die chirurgische Therapie mit Entlastung und Sanierung der Ursache im Vordergrund. Eine alleinige Antibiotikatherapie ohne chirurgische Therapie ist in der Regel nicht ausreichend. Lokal begrenzte Infektionen ohne Ausbreitungstendenz und ohne Allgemeinsymptome können häufig ohne systemische Antibiotikagabe behandelt werden, sofern die zahnärztlich-chirurgische Behandlung frühzeitig erfolgt.

Eine systemische Antibiotikatherapie ist insbesondere dann angezeigt, wenn Zeichen einer Ausbreitung oder einer systemischen Beteiligung vorliegen.

Medizinische Tabelle des PEN-FAST-Scores zur Risikoeinschätzung einer Penicillinallergie mit Kriterien und Punkteverteilung
Foto: A. Schmid

Für die kalkulierte Initialtherapie gilt aufgrund des zu erwartenden Erregerspektrums ein Aminopenicillin mit Beta-Lactamase-Inhibitor als Mittel der ersten Wahl. Bei angegebener Penicillinallergie sollte die Anamnese gezielt geprüft und strukturiert risikostratifiziert werden. Hierfür kann bei erwachsenen Patienten der PEN-FAST-Score als einfache klinische Entscheidungshilfe dienen. Der Score ist in Tabelle 2 dargestellt.

Der überwiegende Anteil der Patienten, die anamnestisch eine Penicillinallergie angeben, erreicht einen PEN-FAST-Score von unter 3 Punkten, entsprechend einer Niedrigrisikokonstellation. In solchen Fällen sollte nicht mehr reflexhaft auf Clindamycin ausgewichen werden, da gerade bei der Gruppe der Penicillinallergiker in Studien Resistenzraten von über 60% gezeigt werden konnten. Vielmehr kann bei niedrigem Allergierisiko auch die Wahl eines Cephalosporins mit geringer Kreuzreaktivität, ggf. in Kombination mit Metronidazol erfolgen. Bei anamnestischen Hinweisen auf eine schwere Sofort- oder Spätreaktion bleibt dagegen besondere Vorsicht geboten. Eine solche strukturierte Risikobewertung kann helfen, den Einsatz weniger wirksamer Alternativantibiotika auf tatsächlich begründete Fälle zu beschränken. Dieses Vorgehen greift zentrale Aspekte der anstehenden Aktualisierung der S3-Leitlinie „Odontogene Infektionen“ auf. Eine seltene weitere Indikation für systemische Antibiotika sind nekrotisierende Parodontalerkrankungen mit systemischer Beteiligung.

Unabhängig davon gilt: Auch bei korrekt indizierter Antibiose ersetzen Antibiotika die chirurgische Herdsanierung nicht, sondern ergänzen sie. Die Therapiedauer sollte sich am klinischen Verlauf orientieren und so kurz wie sinnvoll möglich gewählt werden.

Fazit

Antibiotika sollten in der Zahnmedizin weder aus Routine noch aus Unsicherheit verordnet werden. Sowohl in der Prophy-
laxe als auch in der Therapie ist eine klare, risikoadaptierte Indikationsstellung entscheidend. Bei odontogenen Infektionen bleiben die chirurgische Entlastung und Sanierung die zentrale Maßnahme; Antibiotika können sie nur ergänzen, nicht ersetzen. Auch bei angegebener Penicillinallergie ist eine differenzierte Bewertung wichtig, um wirksame Behandlungsoptionen nicht vorschnell auszuschließen. Im wehrmedizinischen Kontext ist dies nicht nur eine Frage guter zahnmedizinischer Praxis, sondern auch des Erhalts von Einsatzbereitschaft und Durchhaltefähigkeit.

 

Für die Verfasser

Oberfeldarzt Dr. med. dent. Dr. med. Andrea Schmid, MHBA
Oberstabsarzt Dr. med. Dr. med. dent. Philipp Becker
Klinik für Mund-, Kiefer- und plastische Gesichtschirurgie
Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz
Rübenacher Str. 170
56072 Koblenz

Wehrmedizin und Wehrpharmazie 02/26

Mit WhatsApp immer auf dem neuesten Stand bleiben!

EN: Subscribe to our WhatsApp channel to receive the latest news directly on your mobile phone. Simply scan the QR code or click on this link.

DE: Abonnieren Sie unseren WhatsApp-Kanal, um die Neuigkeiten direkt auf Ihr Handy zu erhalten. Einfach den QR-Code scannen oder auf diesen Link klicken.

Beitrag teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige

DEF-JOBS

Index