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Military Mobility: Tierseuchen & Truppenverlegung

Christiane Ernst, J. Schulenburg, M. Nippgen

Wasserbüffel, Wildschweine und hochpathogene Viren sind mehr als ein veterinärmedizinisches Thema: Sie können zur sicherheitspolitischen Herausforderung werden. Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche 2025 zeigt, wie eng Tierseuchen, Military Mobility und die Rolle Deutschlands als operative Drehscheibe der NATO miteinander verknüpft sind. Warum Biosicherheit inzwischen ein zentraler Faktor für schnelle Truppenverlegungen im Rahmen des NATO Force Model und des Musterkorridors DEU-NLD-POL ist – und welche Rolle das Veterinärwesen der Bundeswehr dabei spielt.

Tierseuchen: Probenahme bei Schwarzwild im Rahmen ASP-Monitoring.
Probenahme bei Schwarzwild im Rahmen ASP-Monitoring.
Foto: Bundeswehr

Truppenverlegungen sind sowohl starkes Signal einer glaubwürdigen Abschreckung in Friedenszeiten aber auch wichtige Grundlage zur erfolgreichen Verteidigung. Sie müssen daher schnell, effektiv und möglichst einfach durchgeführt werden können. Das NATO Force Model sieht in diesem Zusammenhang vor, dass 300.000 Kräfte innerhalb von 30 Tagen am Effektort einsatzbereit sind (Tier 1 und 2).

Auf Grund seiner zentralen Lage kommt Deutschland als Aufmarschgebiet, als Transitnation und als logistische Drehscheibe der NATO-Partner eine Schlüsselrolle zu.

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Der Prozess des grenzüberschreitenden Verkehrs ist jedoch weder in Europa noch NATO-weit harmonisiert, teilweise nicht digitalisiert und oft bürokratisch. Mit diesen Herausforderungen befasst sich das PESCO Projekt Military Mobility als Leuchtturmprojekt der NATO-EU-Kooperation. Ziel ist es, Hürden für grenzüberschreitenden militärischen Verkehr zu identifizieren und zu reduzieren.

 Neben einer Vielzahl an diversen komplexen „Cross Border Movement Procedures“ steht hier auch der Aspekt der Biosicherheit und insofern auch die Tierseuchenlage in Europa im Fokus.

Tiergesundheitsstrategie der Europäischen Union

Die Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union mit dem Leitsatz „Vorbeugung ist die beste Medizin“ setzt vermehrt den Schwerpunkt auf Tierseuchen-Präventionsmaßnahmen, Überwachung, Seuchenbekämpfung und Forschung, um das Auftreten von Tierseuchen zu reduzieren und die Auswirkungen solcher Ausbrüche weitest möglich zu begrenzen.

Die Verordnung EU 2016/429 („Animal Health Law“ oder „Tiergesundheitsrecht“) setzt die Verpflichtungen dieser Tiergesundheitsstrategie auf Unionsebene um.

Im Klartext bedeutet dies, dass Tierseuchen, die auf andere Tiere oder auf den Menschen übertragbar sind, durch eine deutliche Stärkung der Prävention noch effektiver verhütet und im Ausbruchsfall schnell erkannt und koordiniert bekämpft werden müssen.

Mit dieser Neuausrichtung und Schwerpunktverschiebung im Tiergesundheitsrecht ist auch im Bereich der Bundeswehr die Prävention, d.h. Tiergesundheitsüberwachung und Monitoring in der Fläche, zu intensivieren. Weitere Aspekte sind die fachliche Risikobewertung und Beratungsleistungen bei nationalen und internationalen Marschbewegungen sowie die Intensivierung des internationalen Informationstransfers und der Standardisierung.

Maul- und Klauenseuche, die gefürchtete alte Bekannte

Neben den aktuellen und noch immer andauernden Herausforderungen der Tierseuchenbekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wild- und einzelnen Hausschweinbeständen in Deutschland und den durch den Wildvogelzug derzeit sprunghaft vermehrten Ausbrüchen der hochpathogenen aviären Influenza bei Geflügel durfte in 2025 leider auch eine andere alte Bekannte und besonders gefürchtete und gefährliche Tierseuche wieder begrüßt werden.

Am 10. Januar 2025 bestätigte das Nationale Referenzlabor für Maul- und Klauenseuche (MKS) des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) den ersten Ausbruch der MKS in Deutschland seit 1988 in einem Wasserbüffelbestand im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg.

Auf Grund der Lokalisation in einer Region mit geringer Vieh- und Bestandsdichte und konsequenter Bekämpfungsmaßnahmen mit Bestandstötungen, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Abgrenzung, Transportbeschränkungen sowie Probenahmen und -untersuchung in Haus- und Wildtierbeständen konnte Deutschland am 14.04.2025 glücklicherweise den Status „MKS-frei ohne Impfung“ wiedererlangen.

Als Teil des bundesweiten Surveillance-Programms zur Erlangung dieses Status wurden allein durch das Zentrale Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Kiel retrospektiv 743 Proben von Wildschweinen aus der Region, die im Rahmen des ASP-Monitorings gesammelt wurden, mit negativem MKS-Ergebnis untersucht. Im weiteren Verlauf wurde das Tierseuchenmonitoring um das MKS-Virus erweitert und bis Ende Mai bei Proben von über 500 weiteren Tieren ausgeschlossen.

Aber auch benachbarten NATO-Alliierten blieb die Stippvisite der MKS nicht erspart. Nach 52 Jahren der Seuchenfreiheit gab es am 07. März 2025 ebenfalls einen ersten Ausbruch in einem Rinderbetrieb im Nordwesten Ungarns, der mit dem deutschen Ausbruch allerdings nicht in Zusammenhang stand und sich in einer Serie von weiteren Ausbrüchen beidseits der Donau bis in die Slowakei hinein fortsetzte.

In der direkten Folge waren nun auch Österreichs Behörden in Alarmbereitschaft, da der westlichste betroffene ungarische Betrieb keine 10 km von der dortigen Landesgrenze entfernt lag. Das Österreichische Innenministerium sperrte daraufhin vom 4. auf den 5. April 21 kleinere Grenzübergänge.

Maßnahmen gegen Tierseuchen

An den sieben noch geöffneten Grenzübergängen wurden Seuchenteppiche zur Desinfektion von Fahrzeugen aufgebaut. Das Burgenland hatte dazu Anfang April die Unterstützung durch das Österreichische Bundesheer angefordert, um die Seuchenteppiche an den Autobahngrenzübergängen zu betreiben.

Der ungarische Ausbruch führte auch für das Veterinärwesen der Bundeswehr zu intensiven Beratungs- und Abstimmungsleistungen, da im Zeitraum vom 25.03. bis 11.04.2025 durch die EUBG die Übung MILEX 25 auf der PAPA Airbase (Ungarn) etwa 50 km vom Ausbruchsgeschehen entfernt durchgeführt wurde.

Nach Abstimmung mit dem Veterinärdienst des Österreichischen Bundesheeres und einem fachlichen Austausch mit dem Bundesland Bayern wurde auf Grund der Tierseuchenlage eine Verlegung der Hin- und Rückmarschroute weiträumig außerhalb der Restriktionszonen empfohlen sowie die komplette Reinigung und Desinfektion von Material und Fahrzeugen vor Redeployment angewiesen.

Zur Beratung der Truppe vor Ort und der Überwachung der umfangreichen tierseuchenprophylaktischen Maßnahmen wurde die Aktivierung des im Rahmen der EUBG ausgebrachten entsprechenden Dienstpostens initiiert und der eingeplante deutsche Sanitätsoffizier Tierarzt entsandt.

Desinfektionstor im Rahmen der Übung MILEX 25.
Desinfektionstor im Rahmen der Übung MILEX 25.
Foto: Bundeswehr / H. Arens

Warum beunruhigt der Ausbruch einer Tierseuche wie MKS Politik, Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft, Jäger und Tierärzte eigentlich und führt zu solchen gefühlt drakonischen Maßnahmen?

Die MKS ist eine hochansteckende, fieberhafte Viruserkrankung der Klauentiere (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine), die für den Menschen zwar ungefährlich ist und bei der keine Ansteckungsgefahr durch den Verzehr von Milch und Fleisch besteht, jedoch kann MKS direkt über betroffene Nutz- und Wildtiere übertragen werden oder indirekt über kontaminierte Materialien, Futtermittel, aerogen oder durch kontaminierte Speisereste.

Neben den Kosten für die Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen und Entschädigungen für die betroffenen Betriebe kommt es in dem betroffenen Staat durch Verbringungsverbote und den daraus folgenden Marktstörungen zu erheblichen gesamtwirtschaftlichen Schäden, die je nach Umfang auch eine Destabilisierung der Volkswirtschaft und Konsequenzen für die Ernährungssicherheit nach sich ziehen könnten.

Ein MKS-Ausbruch in Großbritannien im Jahr 2001, der sich über neun Monate hinzog und bei dem vier Millionen Tiere -hauptsächlich Schafe- getötet werden mussten, verursachte rund 13 Milliarden US-Dollar an Kosten.

Musterkorridor

Am 30. Januar 2024 wurde auf Ebene der Verteidigungsminister Deutschlands, der Niederlande und Polens ein Letter-of-Intent gezeichnet mit der beabsichtigten Zielsetzung bis zum 30. Juni 2025 umfangreiche Empfehlungen zur Verbesserung der schnellen Verlegung militärischer Verbände anhand eines NLD-DEU-POL Musterkorridors zu erarbeiten und zwischen den drei Nationen abzustimmen.

Ein solcher Musterkorridor kann als Blaupause für weitere Korridore entlang der Aufmarschrouten genutzt werden. Die Empfehlung für Transporthygiene und -biosecurity, als einer von zahlreichen Bausteinen des Projektes, liefert dabei konkrete Verbesserungsvorschläge zur Reduzierung von Hürden im Kontext der Tierseuchenprophylaxe bei grenzüberschreitendem militärischem Verkehr innerhalb des Korridors.

Fachlich wird der trinationalen Arbeitsgruppe von deutscher Seite unter Federführung BMVg SK III durch OpFüKdo JMed, ­KdoGesVersBw VII 1 sowie dem Koordinator SanAkBw FHP zugearbeitet.

Die Grundidee dabei ist, dass die drei Nationen einen militärischen Single Point of Contact (SPOC) für Biosicherheitsfragestellungen einrichten. Dieses Netzwerk soll den Informationsfluss, Frühwarnung, Kommunikation und Koordination für die trinationalen Maßnahmen zur Tierseuchenprophylaxe sicherstellen. Der DEU SPOC soll bei OpFüKdoBwJMed verortet werden und muss in seinen Aufgaben durch benannte Subjekt Matter Experts (u. a. aus KdoGesVersBw VII 1.3, SanAkBw DirGesSchBw) unterstützt werden.

Wenn durch eine Nation für die den Korridor nutzende Truppe entsprechend risikoorientiert Maßnahmen festgelegt und gemäß den Vorgaben der STANAG 2557 AMedP 4–11 und STANAG 2048-AMedP 4.2 durchgeführt und bescheinigt sind, soll zwischen den drei beteiligten Nationen eine gegenseitige Verpflichtung bestehen, einen schnellen Durchgang militärischer Transporte (Personal und Material unter militärischer Kontrolle) entlang des Korridors zu gewährleisten.

Für ggf. lagebedingt durchzuführende Biosicherheitsmaßnahmen (z. B. Entwesung, Reinigung und Desinfektion bei akutem Tierseuchenausbruch) sollen die Nationen geeignete Plätze/Einrichtungen (zivil/militärisch) bereitstellen.

Derzeit laufen die fachlichen Vorbereitungen der Abstimmung dieses Vorgehens mit den zivil zuständigen Behörden der Bundesländer im Rahmen der Bund-Länder-Referentenbesprechung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz/Arbeitsgruppe Tierseuchen, Tiergesundheit (AG TT).

Schlussfolgerung

Eine Vielzahl von Regelungen für den grenzüberschreitenden Verkehr, und hier auch die berechtigten Vorgaben der Länder zur Biosicherheit, erzeugen ein Spannungsfeld zwischen einer raschen, effektiven und einfachen Truppenverlegung und in diesem Fall dem Schutz der Volkswirtschaft.

Ein funktionierender Musterkorridor, als integraler Bestandteil der Anfangsbefähigung des deutschen Anteils am Reinforcement and Sustainment Network (RSN), stellt einen unmittelbaren Beitrag zur schnellen Verlegefähigkeit der NATO-Streitkräfte und der Ausführbarkeit des OPLAN DEU dar.

Eine intensive fachliche Abstimmung mit den zivilen Behörden, das Ausbringen eines fachlichen SPOC sowie die Beratung durch die entsprechenden SME sind für das Themenfeld der Biosicherheit unerlässliche Bausteine, um den beschriebenen Herausforderungen entgegentreten zu können. Die bestehende gute fachliche Vernetzung des Veterinärwesens der Bundeswehr zu den militärischen Partnernationen und den national zuständigen zivilen Behörden erleichtern die nun notwendigen nächsten Schritte.

Aus Wehrmedizin und Wehrpharmazie 4/2025

Für die Verfasser:

Oberstveterinär Dr. med. vet. Christiane Ernst
Kommando Gesundheitsversorgung der Bundeswehr
Fachabteilung VII Dezernat Veterinärmedizin
Von-Kuhl-Straße 50
56070 Koblenz

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