Antibiotika gehören in der Zahnmedizin zu den am häufigsten eingesetzten Arzneimitteln. Ihr Nutzen ist in definierten Situationen unbestritten, zugleich sind Fehl- und Überverordnungen im klinischen Alltag ein relevantes Problem. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Resistenzentwicklungen und potenzieller Nebenwirkungen ist ein rationaler Einsatz entscheidend. Dies gilt sowohl für die antibiotische Prophylaxe, die nur bei klarer Indikation erfolgen sollte, als auch für die Therapie odontogener Infektionen, bei der Antibiotika die ursächliche Behandlung ergänzen, nicht ersetzen.

Gerade im wehrmedizinischen Kontext kommt diesem Thema besondere Bedeutung zu, da odontogene Infektionen und vermeidbare Therapieversäumnisse die Einsatzbereitschaft beeinträchtigen können. Eine besondere Herausforderung ist die Angabe einer Penicillinallergie. Da viele berichtete Unverträglichkeiten keine gesicherte Allergie darstellen, kann eine strukturierte Risikostratifizierung helfen, den Einsatz weniger wirksamer Alternativantibiotika zu vermeiden.
Antibiotikaprophylaxe
Für die antibiotische Prophylaxe gilt in der Zahnmedizin ein zurückhaltender Ansatz. Sie sollte nicht routinemäßig, sondern nur in ausgewählten Risikokonstellationen erfolgen. Die Indikation zur Endokarditisprophylaxe ist heute auf wenige klar definierte Situationen beschränkt. Sie besteht nur bei Hochrisikopatienten und nur bei zahnärztlichen Eingriffen mit Manipulation des Gingivagewebes, der periapikalen Region und bei Perforation der Mundschleimhaut. Zu den kardialen Hochrisikokonstellationen zählen insbesondere Zustand nach infektiöser Endokarditis, chirurgisch oder kathetergestützt implantierte Herzklappenprothesen beziehungsweise prothetisches Material nach Klappenrekonstruktion, bestimmte angeborene zyanotische Herzfehler sowie ventrikuläre Unterstützungssysteme. Darüber hinaus sollte eine Prophylaxe bei kathetergestützter Mitral- oder Trikuspidalklappenrekonstruktion erwogen werden; bei herztransplantierten Patienten kann sie im Einzelfall erwogen werden.
Die empfohlenen Antibiotikaregime zur Endokarditisprophylaxe nach den neuen ESC-Leitlinien von 2023 sind in Tabelle 1 zusammengefasst. Die Gabe erfolgt als Einmaldosis 30 bis 60 Minuten vor dem Eingriff.
Clindamycin wird nicht mehr empfohlen aufgrund des erhöhten Risikos für Clostridioides-difficile-Infektionen. Neben der Antibiotikaprophylaxe ist die Aufrechterhaltung einer optimalen Mundhygiene und regelmäßige zahnärztliche Betreuung entscheidend für die Endokarditisprophylaxe, da die meisten Bakteriämien durch alltägliche Aktivitäten wie Zähneputzen entstehen.

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