Der Bundesgerichtshof (BGH) war in letzter Zeit mehrfach mit der Frage beschäftigt, ob der Patient einen Anspruch auf Widerruf einer ihm nicht genehmen Diagnose hat. In dem einer Grundsatzentscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt (Urteil vom 23.2.1999, veröffentlicht in NJW 1999, 2736) begehrte der Kläger den Widerruf der Diagnose „Zeichen einer chronischen Alkoholintoxikation“.