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Die truppenärztliche Versorgung von Palliativpatienten

M. Harf, N. Müller, S. Oetting

Die truppenärztliche Versorgung von Palliativpatienten stellt besondere medizinische, organisatorische und menschliche Anforderungen. Der folgende Fachbeitrag beleuchtet rechtliche Grundlagen, praktische Abläufe und die zentrale Rolle des Truppenarztes bei der Sicherstellung von Lebensqualität, Kontinuität der Versorgung und der Einbindung von Angehörigen innerhalb der Militärgesundheitsversorgung.

Auch Paliativmedizin gehört zur truppenärztlichen Versorgung. (Symbolbild)
Auch Paliativmedizin gehört zur truppenärztlichen Versorgung. (Symbolbild)
Foto: Bundeswehr / Markus Dittrich

Die truppenärztliche Versorgung spielt eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung der Bundeswehr. Sie ist darauf ausgerichtet, die Gesundheit und Einsatzbereitschaft der Soldaten zu gewährleisten. Truppenärzte sind die ersten Ansprechpartner bei medizinischen Problemen und spielen eine wichtige Rolle in der frühzeitigen Erkennung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Hierbei kommt neben der Behandlung auch die Überweisung zu anderen Fachabteilungen und die Koordination und Therapiekontrolle zum Tragen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Prävention.

Daher berät der Truppenarzt und führt regelmäßig militärische Begutachtungen durch, um mögliche gesundheitliche Risiken frühzeitig zu entdecken. Hierunter fällt als zweite große Säule das Impfwesen um die Einsatzbereitschaft der Soldaten sicherstellen zu können. Zusätzlich gehört die Beantragung von weiterführenden Maßnahmen (ambulant/stationär) zur truppenärztlichen Aufgabe.

In der truppenärztlichen Praxis zeigen sich vor allem an Schulstandorten und Standorten mit großen Stäben, aufgrund des älteren Patientengutes, eine deutlich höhere Anzahl Soldaten mit chronischen Erkrankungen. Aus der eigenen Praxis befindet sich darunter ca. 1 Palliativpatient pro Jahr, der Regel aufgrund einer malignen Grunderkrankung (z.B. Hirntumor, Ösophaguskarzinom, Lymphom oder Pankreaskarzinom).

Bei diesen Patienten ist es das Ziel, die Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern und die Beschwerden zu lindern. Zusätzlich sollten die Angehörigen mit einbezogen und betreut werden. Ist eine palliative Situation absehbar, muss die notwendige palliativmedizinische Betreuung über die Heilfürsorge beantragt werden. Die rechtlichen Grundlagen für die Versorgung über SAPV oder in einem Hospiz sind hinterlegt bei:

  • §132d und § 37b Sozialgesetzbuch (SGB) V Spezialisierte Ambulante Palliativ-versorgung(SAPV)
  • §40 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV
  • § 11 und § 19 Bundeswehr Heilfürsorgeverordnung (BwHFV)

Für die Beantragung wird eine truppenärztliche Stellungnahme benötigt mit den Angaben des Dienstzeitendes (DZE), dem bisherigen Krankheitsverlauf, den bisherigen Maßnahmen und Therapien und dem Vorliegen einer palliativen Situation gemäß SAPV Richtlinien. Zusätzlich sollten alle aktuellen Befunde einschließlich der Verordnungsempfehlung des entsprechenden Facharztes eingereicht werden.

Anschließend muss das Formular zur Verordnung der SAPV nach Muster 63 vollständig ausgefüllt werden mit den Daten des Leistungserbringers. Zusammen mit der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem zuständigen Sanitätsunterstützungszentrum (SanUstgZ) und dem Kommando Gesundheitsversorgung der Bundeswehr (KdoGesVersBw) II 2.1.

Bei einer stationären Palliativversorgung ist das gleiche Antragsverfahren anzuwenden, wie bei einer planbaren stationären Einweisung in ein ziviles Krankenhaus. Wichtig für die truppenärztliche Versorgung sollte daher eine feste truppenärztliche Anbindung sein, damit alles in einer Hand bleibt.

Die Herausforderung liegt dabei in der Tatsache, dass der Dienstort nicht automatisch der Heimatort ist. Daher ist die Übergabe an das nächstgelegene Sanitätsversorgungszentrum nötig. Es hat sich gezeigt, dass eine flexible Terminplanung und Erreichbarkeit des Truppenarztes (z.B. Diensthandy) eine Erleichterung für den Soldaten und seine Angehörigen darstellt. Zusätzlich muss ein erhöhter Zeitbedarf eingeplant werden.

Sollte der Soldat in der Nähe des Dienstortes wohnen und eine truppenärztliche Vorstellung aus diversen Gründen nicht mehr möglich sein, führen wir Hausbesuche durch und versorgen den Soldaten mit den benötigten Mitteln. Bei der Notwendigkeit zur Eskalation der Schmerzmedikation sollten dringend Betäubungsmittel- (BtM) Rezepte vorhanden sein. Zusätzlich ist frühzeitig eine psychosoziale Unterstützung durch das Psychosoziale Netzwerk (PSN) hinzuzuziehen.

Dabei stellt der Sozialdienst den Big Player dar mit seiner umfangreichen Unterstützung in allen administrativen Angelegenheiten zu Lebzeiten (z.B. Feststellung, Pflegegrad, Verfügungen und Vorsorge) und nach dem Tod (z.B. Hinterbliebenenversorgung, Unterstützung bei ggf. Zahlbarmachung von Resturlaub, Beihilfeangelegenheiten, Beisetzung mit militärischen Ehren).

Durch die Truppenpsychologie / Militärseelsorge finden vor allem Beratungs- und Entlastungsgespräche statt für den Patienten und sein Umfeld. Sie helfen bei der Krisenintervention und der Trauerbewältigung. Für das Sanitätspersonal sind sie eine hilfreiche Unterstützung im Rahmen der Psychohygiene.

Einbeziehung der Angehörigen

Die Rolle der Angehörigen darf in der Palliativversorgung nicht unterschätzt werden. Oftmals sind Familienmitglieder die primären Unterstützer der Patienten, und sie benötigen ebenfalls ­Informationen und psychologische Unterstützung. Der familiäre Rückhalt kann entscheidend für die Bewältigung der Krankheitssituation sein.

Fazit

Die truppenärztliche Versorgung von Palliativpatienten ist eine komplexe, aber unverzichtbare Aufgabe binnen der Militärgesundheitsversorgung. Sie erfordert sowohl medizinisches Fachwissen als auch Empathie und Sensibilität im Umgang mit den Patienten und ihren Familien.

Angesichts der besonderen Umstände, unter denen Soldaten leben und arbeiten, ist es von größter Bedeutung, dass alle beteiligten Akteure zusammenarbeiten, um die bestmögliche Lebensqualität für Palliativpatienten sicherzustellen. Es ist wichtig den ständig verändernden Anforderungen gerecht zu werden und eine patientenzentrierte Versorgung zu gewährleisten.

Für die Verfasser:    

Oberfeldarzt Sandra Oetting
Leiter ArztGrp PzTrS
Am Park 331
Kaserne Panzertruppenschule
29633 Munster

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Verwendete Schlagwörter

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