Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Landes- und Bündnisverteidigung für die deutsche Sicherheitspolitik erfährt auch die Gesundheitsversorgung der Bundeswehr eine grundlegende Neuausrichtung. Während in der Vergangenheit internationale Kriseninterventionen, wie beispielsweise in Afghanistan oder Mali, im Fokus standen und die sanitätsdienstliche Versorgung auf zeitlich begrenzte Auslandseinsätze ausgerichtet war, liegt der Schwerpunkt nun auf der Sicherstellung einer dauerhaften sanitätsdienstlichen Unterstützung auch unter den Bedingungen eines hochintensiven Konflikts im europäischen Raum.

Eine solche erfordert die Vorbereitung auf Szenarien von großflächigen Schadensereignissen und die Behandlung einer hohen Anzahl von Verletzten. Eine robuste und nachhaltige Gesundheitsversorgung ist dabei von entscheidender Bedeutung für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte, die Aufrechterhaltung der Moral und die Fähigkeit, Bündnisverpflichtungen zu erfüllen.
Gesundheitsversorgung als gesamtstaatliche Aufgabe
Die medizinische Versorgung im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung umfasst sowohl die Versorgung der zivilen Bevölkerung als auch der Angehörigen der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte im Rahmen des Host Nation Supports. Im Falle einer Spannungs- oder Verteidigungslage ist die Versorgung von Verwundeten und Erkrankten, der Schutz von medizinischem Personal sowie die Aufrechterhaltung medizinischer Fähigkeiten unter erschwerten Bedingungen – einschließlich CBRN-Bedrohungen (Chemische, Biologische, Radiologische und Nukleare Gefahren) – von zentraler Bedeutung. Die Bundeswehr entwickelt ihre sanitätsdienstlichen Fähigkeiten daher kontinuierlich, insbesondere auch im Rahmen zivil-militärischer Zusammenarbeit weiter. Dies umfasst die Stärkung militärischer Behandlungskapazitäten, einschließlich mobiler chirurgischer Teams und spezialisierter Behandlungseinheiten, die Sicherstellung funktionierender Patiententransport- und Rettungsketten, auch unter Gefährdungslagen, sowie die Weiterentwicklung der Fähigkeit zur Versorgung großer Patientenzahlen, die weit über die Kapazitäten im Friedensbetrieb hinausgehen.
Eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung als Voraussetzung einer verteidigungsfähigen Bundeswehr beginnt jedoch nicht erst mit der Landes- und Bündnisverteidigung, sondern bereits im sanitätsdienstlichen Grundbetrieb. Die Sicherstellung der medizinischen Einsatzbereitschaft der Soldaten erfordert ein konsequent präventiv ausgerichtetes Gesundheitsmanagement. Begutachtungen zur Eignungs- und Verwendungsfähigkeit, arbeits- und präventivmedizinische Maßnahmen, Impfprogramme sowie Vorsorgeuntersuchungen, sind wesentliche Kernelemente. Diese Maßnahmen erhalten die individuelle Dienst- und Einsatzfähigkeit und schaffen die personellen Voraussetzungen für die dauerhafte Auftragserfüllung der Streitkräfte.
Mit der Rückbesinnung auf die Landes- und Bündnisverteidigung rückt zugleich die Gesundheitsversorgung als Bestandteil der gesamtstaatlichen Resilienz in den Fokus. Der Operationsplan Deutschland verdeutlicht, dass die sanitätsdienstliche Versorgung im Verteidigungsfall nur im engen Zusammenwirken mit den Akteuren des zivilen Gesundheitswesens gewährleistet werden kann. Angesichts des zu erwartenden Versorgungsbedarfs und der begrenzten eigenen Ressourcen des Sanitätsdienstes ist die Einbindung des zivilen Gesundheitssystems als gesamtgesellschaftlicher Ansatz eine notwendige Voraussetzung. Aspekte wie die Nutzung ziviler Krankenhäuser und Kliniken, die Unterstützung bei der Bevorratung von medizinischem Material auch aus zivilen Lagern und die Einbindung von medizinischem Fachpersonal aus dem zivilen Sektor fließen bei den Planungen zukünftig mit ein.
Eine resiliente Gesundheitsversorgung ist somit als eine zentrale sicherheitspolitische Aufgabe zu sehen, die die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft insgesamt stärkt.
In diesem Kontext stellt das geplante Gesundheitssicherstellungsgesetz einen wichtigen Schritt zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Gesundheitsversorgung in verteidigungsbezogenen Krisenlagen dar. Während bereits bestehende Gesetze die Sicherstellung bestimmter Leistungen, wie beispielsweise die Energieversorgung oder die Verfügbarkeit von Lebensmitteln, regeln, fehlt bislang eine vergleichbare gesetzliche Regelung für die Gesundheitsversorgung. Eine zusätzliche Herausforderung ergibt sich aus der Zuständigkeit der Bundesländer für die Gesundheitsversorgung der Zivilbevölkerung, was in verteidigungsbezogenen Krisenlagen einen erhöhten Koordinierungsaufwand und aufwuchsfähige Strukturen zur Folge hat. Die unterschiedlichen Versorgungsstrukturen und Kapazitäten in den einzelnen Bundesländern müssen mitgedacht werden.
Das zukünftige Gesetz soll einen rechtlichen Rahmen für die Aufrechterhaltung der zivilen Gesundheitsversorgung und Unterstützung der Streitkräfte in der Landes- und Bündnisverteidigung schaffen und Zuständigkeiten sowie die Koordinierung zwischen den beteiligten Ressorts, Ländern und zivilen Akteuren festlegen.
Zur Vorbereitung des Gesetzesentwurfes wurden seit Mai 2025 in ressortübergreifenden, Bund-Länder-offenen Arbeitsgruppen relevante Themen der Gesundheitsversorgung erarbeitet, die bei der Erstellung des Entwurfes durch das Bundesministerium für Gesundheit berücksichtigt werden sollen. Auch Hilfsorganisationen sowie Verbände wurden einbezogen. Schwerpunkte waren u.a. die Patientensteuerung, die Skalierung von Behandlungskapazitäten, die Sicherstellung der Versorgung mit Medizinprodukten und Arzneimitteln, einschließlich der Aufbau von strategischen Reserven, die Krisenkommunikation, die Steuerung und Erfassung von Personal, einschließlich der Aktivierung von Reservisten mit medizinischer Qualifikation.
Der Referentenentwurf für das Gesundheitssicherstellungsgesetz wird für Ende Sommer 2026 erwartet. Die weitere Einbindung von Experten aus dem zivilen und militärischen Gesundheitswesen sowie von Interessenverbänden ist im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vorgesehen.
Eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung für eine verteidigungsfähige Bundeswehr erfordert jedoch mehr als nur die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen. Das qualifizierte Personal stellt dabei die wichtigste Ressource dar. Die Bundeswehr investiert daher gezielt in Projekte und Kooperationen, die zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten schaffen – sowohl für das eigene Personal, beispielsweise durch die Erweiterung der sanitätsdienstlichen Lehrgruppen, als auch im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit, um gegenseitige Kompetenzen zu stärken. Das Projekt MedizinCampus Koblenz verdeutlicht das erfolgreiche Zusammenspiel zwischen zivilen Gesundheitseinrichtungen, Hochschulen und den medizinischen Einrichtungen der Bundeswehr, welches eine duale Ausbildung und die gemeinsame Forschung ermöglichen. Darüber hinaus werden Anstrengungen unternommen, um das Personal zu binden und die Attraktivität des sanitätsdienstlichen Berufs zu erhöhen.
MedizinCampus Koblenz – eine Kooperation für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung
Was als erfolgreicher Probebetrieb begann, wird eine dauerhafte Institution: Der MedizinCampus Koblenz geht an den Start. Nachdem bislang Medizinstudierende des 9. und 10. Fachsemesters im Rahmen eines Testlaufs am Bundeswehrzentralkrankenhaus (BwZKrhs) Koblenz ausgebildet wurden, haben zwischenzeitlich das Land Rheinland-Pfalz, die Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und das Bundesministerium der Verteidigung alle noch erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen zur endgültigen Etablierung des Medizincampus Koblenz unterzeichnet.
Der finale Vertragsschluss markiert einen bedeutenden Meilenstein für die medizinische Versorgung und die Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz. Ab dem Sommersemester 2027 nimmt der Medizincampus offiziell den regulären Betrieb auf. Durch die Erweiterung können jährlich bis zu 50 zusätzliche Medizinstudierende an der Universität Mainz zugelassen werden.
Die angehenden Ärzte absolvieren zunächst ihren vorklinischen Studienabschnitt in Mainz, bevor sie für den klinischen Teil ihrer Ausbildung nach Koblenz wechseln. Nach derzeitiger Planung werden ab dem Sommersemester 2029 die ersten Studierenden des neuen Studiengangs ihren klinischen Alltag am Bundeswehrzentralkrankenhaus bestreiten.
Für das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz bedeutet die Vereinbarung eine enorme Aufwertung als Akademisches Lehrkrankenhaus. Die Einbindung in die studentische Lehre sichert nicht nur den wissenschaftlichen Austausch auf höchstem Niveau, sondern bietet auch die Chance, wehrmedizinische Inhalte an Medizinstudierende zu vermitteln und qualifizierten Nachwuchs frühzeitig an das Haus zu binden. Mit dem Startschuss für 2027 wird das Bundeswehrzentralkrankenhaus zukunftsfähige Bildungsstätte, von der Patienten, Studierende und das Gesundheitssystem der Region nachhaltig profitieren werden.
Fazit
Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung, die Stärkung der Ausbildung und der Ausbau von Kooperationen sind Kernelemente für eine widerstandsfähige Gesundheitsinfrastruktur, die den Anforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung gerecht wird. Die Implementierung des Gesundheitssicherstellungsgesetzes und die Entwicklung des Projekts „Campus Koblenz“ sind entscheidende Schritte auf diesem Weg. Die Vorbereitung auf die Landes- und Bündnisverteidigung ist daher eine gemeinsame Aufgabe von Bundeswehr, Gesundheitswesen sowie den verantwortlichen Akteuren in Bund, Ländern und Kommunen. Nur ein abgestimmter gesamtgesellschaftlicher Ansatz ermöglicht es, die medizinische Versorgung in verteidigungsbezogenen Krisenlagen dauerhaft sicherzustellen und damit auch die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr nachhaltig zu unterstützen.
Für die Verfasser
Flottillenarzt Dr. Katja Effenberger
BMVg SK III 1
Stauffenbergstr. 18
10785 Berlin
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 03/2026
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