Die Bedeutung wehrmedizinethischer Fragen zeigt sich mit Blick auf die Beiträge in der„Wehrmedizin und Wehrpharmazie“ immer wieder, etwa zuletzt im Schwerpunkt „Palliativmedizin“ der Ausgabe 3/2025. Das Beratungsgremium Wehrmedizinische Ethik des Befehlshabers des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr stellt eine besondere Einrichtung dar, die sich aus einer interdisziplinären Perspektive entsprechender Themen annimmt. Im folgenden Interview mit dem Vorsitzenden des Beratungsgremiums, Herrn Oberstarzt Prof. Dr. Ralf Vollmuth, sollen das Gremium und dessen Arbeit noch einmal der Leserschaft vorgestellt werden.
Herr Prof. Vollmuth, es gibt ein eigenes wehrmedizin-ethisches Beratungsgremium des Inspekteurs bzw. nun Befehlshabers des Zentralen Sanitätsdienstes. Warum brauchte es ein entsprechendes Gremium?
Zunächst ist vorauszuschicken, dass in der Medizin, aber auch in anderen akademischen Fächern, ethische Fragen und deren wissenschaftliche Betrachtung wie auch die ethische Ausbildung in den letzten Jahrzehnten enorm an Bedeutung gewonnen haben. Die Medizinethik wurde in den Medizinischen Fakultäten zunehmend etabliert und auch in den Streitkräften gewann die Militärethik als weitere Bereichsethik an Bedeutung. Parallel dazu entwickelten sich neue Herausforderungen in der Sicherheitspolitik und die militärischen Szenarien erlebten gerade im Vergleich zum Kalten Krieg einen drastischen Wandel, was auch von medizinethischer Relevanz ist. Sowohl die sogenannten Neuen Kriege, also asymmetrische Szenarien, wie wir sie in den vergangenen Jahrzehnten im Sanitätsdienst erlebt haben, als auch die Herausforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung unserer Tage gehen mit einer Vielzahl von medizinethischen Fragen einher. Nicht selten unterscheiden sie sich kaum von den Themen im zivilen Kontext, aber oftmals sind sie durch die besonderen Erfordernisse bedingt, denen der Sanitätsdienst als Teil einer militärischen Organisation Rechnung tragen muss. Klassische Problemfelder der Wehrmedizinethik wären in diesem Zusammenhang beispielsweise die Frage nach der Doppelrolle als Arzt und Soldat oder aber auch die Frage nach der Arzt-Patienten-Beziehung im militärischen Umfeld. Allein diese beiden Themen lassen erkennen, dass sich Antworten einer zivilen Medizinethik nicht unbedingt auf den Sanitätsdienst der Bundeswehr übertragen lassen. Vielfach gehen diese Fragen mit Grundsatzentscheidungen einher, die von der Leitung des Sanitätsdienstes getroffen werden müssen und zu deren Beantwortung es einer entsprechenden Expertise bedarf. Letztere stellt das Beratungsgremium Wehrmedizinische Ethik dem Befehlshaber des Zentralen Sanitätsdienstes zur Verfügung.
Aus welchen Mitgliedern setzt sich das Beratungsgremium zusammen?
Dem Gremium gehören 13 Mitglieder an, die für vier Jahre berufen sind und ein weites, interdisziplinäres Spektrum unterschiedlicher Professionen abbilden. Neben Vertretern aus dem Sanitätsdienst – sowohl Aktive als auch Ehemalige – gehören etwa ein Jurist, Theologen, Philosophen und Medizinethiker, auch aus den zivilen Universitäten, diesem Gremium an. Es war uns bereits in der Konzeption ein wichtiges Anliegen, eine Vielzahl an Sichtweisen einzubinden. Ganz wichtig erschien uns hierbei eine gemischte Struktur: Neben Angehörigen der Bundeswehr und ihres Sanitätsdienstes kommt den zivilen Mitgliedern eine wichtige Rolle zu. Diese militärisch-zivile Zusammensetzung hat sich sehr bewährt und stellt ein besonderes Charakteristikum unseres Gremiums dar. Nur der Beauftragte für Geschichte, Theorie und Ethik der Wehrmedizin (BEA GTE) des Befehlshabers des Zentralen Sanitätsdienstes und der Leiter des Institutes für Wehrmedizinische Ethik der Bundeswehr (InstWehrMedEthBw) gehören diesem Forum von Amts wegen an, alle anderen Mitglieder kommen aus wechselnden Tätigkeitsfeldern, das heißt Universitäten, Bundeswehrkrankenhäuser, Militärseelsorgen usw.
Gibt es weitere Einrichtungen im Sanitätsdienst der Bundeswehr, die sich mit entsprechenden Fragen beschäftigen?
Als man vor 10 Jahren den Versuch unternahm, medizinethischen Fragen in der Bundeswehr vermehrt Raum zu geben, wurden zwei wichtige Einrichtungen geschaffen, die sich für eine Systematisierung und Institutionalisierung der wehrmedizinischen Ethik stark machen. Das ist zum einen der BEA GTE des Befehlshabers am Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr in Potsdam, zum anderen das Institut für Wehrmedizinische Ethik der Bundeswehr an der Sanitätsakademie der Bundeswehr (SanAkBw) in München. Eine wichtige anwendungsbezogene Funktion kommt den Ethikkomitees und -kommissionen der Bundeswehrkrankenhäuser zu. Darüber hinaus greifen auch Einrichtungen wie beispielsweise das Zentrum Innere Führung in Koblenz oder das Zentrum für ethische Bildung in den Streitkräften in Hamburg entsprechende Fragen auf. Zentralort für die Vermittlung wehrmedizinethischer Lehrinhalte ist die SanAkBw. Hier wurden entsprechende Themen in einer Vielzahl von Lehrformaten etabliert.
Woher erhält das wehrmedizinethische Beratungsgremium seine Arbeitsaufträge?
Wie der Name des Gremiums bereits verrät, handelt es sich um eine Beratungseinrichtung für den Befehlshaber des Zentralen Sanitätsdienstes, die ihm direkt zugeordnet ist und beratend zuarbeitet. Diese Unmittelbarkeit ohne eine vorherige inhaltliche Bearbeitung oder Kommentierung durch die Stäbe garantiert eine direkte und ungefilterte Beratungsleistung dieses Fachgremiums für den Befehlshaber. Entsprechend kommen die Arbeitsaufträge oftmals vom Befehlshaber selbst. In der Vergangenheit wurden aber auch im Gremium entsprechende Fragestellungen erarbeitet und dem Befehlshaber vorgeschlagen, die dieser dann aufgegriffen und genehmigt hat. Das sind zumeist Fragen, die für den Sanitätsdienst eine aktuelle klinische Relevanz haben, beispielsweise in den Bundeswehrkrankenhäusern, im Einsatz oder in Szenarien, die auf die Bundeswehr und den Sanitätsdienst zukommen können.
Können Sie hierzu konkrete Beispiele geben, damit wir uns das besser vorstellen können?
Eine Frage, die heute eine wichtige Rolle spielt und mit der wir uns beschäftigt haben und immer noch beschäftigen, betrifft beispielsweise die Versorgung von Verwundeten und Verletzten im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung. Im Unterschied zu früheren Einsätzen des Sanitätsdienstes hätten wir es hier mit einer Anzahl von Patienten zu tun, die für die personellen oder materiellen Ressourcen des Sanitätsdienstes eine große Herausforderung darstellt. Die damit einhergehenden Probleme der Triagierung, der Ressourcenverteilung wie auch der medizinische und menschliche Umgang mit Sterbenden werfen – auch vor dem Hintergrund des humanitären Völkerrechts – eine Vielzahl von medizinethischen Fragen auf, die wir im Gremium eingehend diskutieren. Besonders die Frage nach der Triage im militärischen Kontext beispielsweise beschäftigt uns seit Jahren, zunächst im Kontext asymmetrischer Szenarien und heute mit Blick auf die Herausforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung. Andere Themenkomplexe betreffen zum Beispiel die zivil-militärische Zusammenarbeit, die im Rahmen von LV und BV auch eine (wehr-)medizinethische Besonderheit darstellt – nicht zuletzt, da die zivilen Partner und Partnerorganisationen zum Teil anderen Regeln unterworfen sind als wir in den Streitkräften. Aber auch Fragen nach einer sogenannten „technischen Verbesserung“ des Menschen beziehungsweise seines Leistungsvermögens, die heute unter dem Stichwort Human Enhancement diskutiert werden, beschäftigen uns.
Was geschieht mit den Ergebnissen Ihrer Arbeit?
Bedingt durch den Umstand, dass wir ein dem Befehlshaber zugeordnetes Beratungsgremium sind, werden unsere Beratungsergebnisse und Stellungnahmen in der Regel nicht veröffentlicht. Wir haben so betrachtet also keine Sichtbarkeit nach außen. Viele sind deshalb überrascht, wenn sie hören, dass es uns gibt. Das bedeutet natürlich nicht, dass der Sanitätsdienst sich nicht eingehend mit entsprechenden Fragen beschäftigt und dass unsere Arbeitsergebnisse nicht wahrgenommen werden, sondern dass unser interdisziplinärer Expertenkonsens vielmehr an maßgeblicher Stelle ungefiltert in das Mindset und die Entscheidungsprozesse im Zentralen Sanitätsdienst einfließen kann.
Wäre es nicht wünschenswert, dem Gremium zu einer größeren öffentlichen Wahrnehmung zu verhelfen?
Dass das Gremium abseits einer breiten öffentlichen Wahrnehmung seine Arbeit verrichten kann, hat wichtige Vorteile. Unsere vornehmliche Aufgabe besteht darin, den Befehlshaber in wehrmedizinethischen Fragen zu beraten. Diese Fragen sind zumeist grundsätzlicher Art und spielen in einem größeren und über unsere Arbeit hinausreichenden Kontext eine Rolle. Wir konzentrieren uns voll und ganz auf unsere Beratungsaufgabe, anders als beispielsweise das Institut für Wehrmedizinische Ethik der Bundeswehr, das einen breiteren öffentlichen Auftritt hat und in einer Vielzahl von Publikationen und Vorträgen seiner Mitarbeiter zu entsprechenden Fragen Stellung nimmt. Und dem Befehlshaber des Zentralen Sanitätsdienstes steht es jederzeit frei, unsere Arbeitsergebnisse in die Stabsarbeit des Sanitätsdienstes einfließen zu lassen oder ihre Publikation zu billigen oder zu veranlassen.
Welche Rolle kann das Gremium im Hinblick auf die Neuausrichtung der Bundeswehr und ihres Sanitätsdienstes Ihrer Meinung nach spielen?
Die (wehr-)medizinethischen Fragen, die sich durch die aktuelle Bedrohungslage und einen möglichen Fall der Landes- und Bündnisverteidigung ergeben, sind erheblich. Die militärischen Konflikte unserer Tage zeigen dies sehr deutlich. Die Bundeswehr und ihr Sanitätsdienst sehen sich selbstverständlich an die Vorgaben des Humanitären Völkerrechtes gebunden. Es zeigt sich, dass der Stellenwert des Humanitären Völkerrechtes – auch wenn es, oder gerade, weil es in den letzten Jahren auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen zu zahlreichen schwerwiegenden Verstößen gekommen ist – nicht hoch genug eingestuft werden kann, vor allem aus dem Blickwinkel des Sanitätsdienstes auf die dafür geltenden Schutzmechanismen. Auch spielen wehrmedizinethische Referenztexte wie die Ethical Principles of Health Care in Times of Armed Conflict and other Emergencies eine entscheidende Rolle, wenn es um die ethische Ausgestaltung sanitätsdienstlichen Handelns geht. Diese immer wieder in Erinnerung zu rufen und im Hinblick auf potenzielle Handlungsoptionen zu durchdenken, ist eine unserer wichtigsten Aufgaben.
Herr Prof. Vollmuth, wir danken Ihnen ganz herzlich für diesen spannenden Einblick in die Aufgaben des Bera-tungsgremiums Wehrmedizinische Ethik und wünschen Ihnen weiterhin eine gute Hand bei der Bearbeitung dieser so sensiblen Themen.
Das Interview führte Generalarzt a. D. Andreas Hölscher, CPM Verlag GmbH.
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